Donnerstag, 23. April 2020

Kreditvergabe in Zeiten der COVID-19-Pandemie

Privilegierungen für flächendeckend notwendige COVID-Rettungsdarlehen sind vönnoten

Dr. Bettina E. Breitebücher und Prof. Dr. Anette Neußner, BREITENBÜCHER Rechtsanwälte, Restrukturierung

 

I. Schutzschirm in Milliardenhöhe gespannt

Die COVID-19-Pandemie hat die Wirtschaft im Interesse der Sicherung des Gesundheitssystems in weiten Teilen zum Stillstand gezwungen. Zwei Großbaustellen tun sich auf, an denen schnelles Handeln gefragt ist. Im Anschluss an die Entscheidung, mit welchen Maßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden kann und muss, stellt sich unmittelbar die Frage, wie die Wirtschaft vor einem Kollaps und viele einzelne Unternehmen vor einem Zusammenbrechen bewahrt werden können. Die Folgen der Aussetzung des öffentlichen Lebens treffen viele Branchen ganz unmittelbar und mit voller Wucht. Längst werden aber auch mittelbare Auswirkungen existenzbedrohend. Nicht mehr nur bereits vor Corona kränkelnde Unternehmen sehen sich in Existenzgefahr. Die Bundes- und Landesregierungen schnüren Rettungspakete, bauen diese fortlaufend aus und bessern weiter nach, damit die Hilfen praktikabel umgesetzt werden können und rechtzeitig bei den Unternehmen und Unternehmern ankommen. Wichtigstes Bindeglied sind an dieser Stelle die Banken. 


II. Befristeter Zeitgewinn für Darlehensnehmer

1. Insolvenzantragspflicht ausgesetzt

a) COVID-19-Insolvenzen 

 

Die Insolvenzantragsfrist für Kapitalgesellschaften und atypische Personengesellschaften ist in § 15a der Insolvenzordnung zum Schutz der Gläubiger sehr kurz bemessen. Innerhalb einer Höchstfrist von nur drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haben die Mitglieder des Vertretungsorgans einen Insolvenzantrag zu stellen. Zerschlagen sich die Kredit- und damit Sanierungsaussichten des insolvenzreifen Unternehmens noch während des Fristlaufs, ist dieser sofort zu stellen. [...]
Beitragsnummer: 6789

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