Marcus Michel, Vorstand FCH Gruppe AG
"Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Arbeitsabläufe, auch in der Kreditwirtschaft, sollen so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheiten im Büro. Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist. Ein weiterer Punkt auf der Liste sind Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender, die der Arbeitgeber bereitstellen müsse.
Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegten, steige auch das Infektionsrisiko, hieß es zur Begründung vom Bundesarbeitsministerium. "Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird", hieß es.
"Diese Regeln sind verbindlich, und sie sind einzuhalten", sagt der Arbeitsminister, der damit rechnet, dass die allermeisten Unternehmen das tun werden. Stichprobenartige Kontrollen soll es dennoch geben. Heil betont aber, es gehe hier um gemeinsam verabredete neue Regeln: Arbeitgeber und Gewerkschaften seien bei der Erarbeitung mit an Bord gewesen. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Ordnungswidrigkeitsandrohungen zu belasten.
SEMINARTIPPS
Prüffelder des Personalmanagements - Fokus Aufsichtsrecht, 22.09.2020, Frankfurt/M.
Aktuelles zur (neuen) Institutsvergütungsverordnung (IVV), 06.10.2020, Köln.
Aufsichtliche Anforderungen an die Prozesse im Personalmanagement, 07.10.2020, Köln.
Generell wird das Thema Homeoffice weiterhin als priorisierte Arbeitsform angesehen und sollte nach Möglichkeiten genutzt werden. Die Arbeitgeber sollen durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass da, wo es notwendig ist, immer dieselben Teams zusammenarbeiten und es zu keiner „Vermischung“ der Infektionsrisiken durch wechselnde Personalbesetzungen kommt.
Diese neuen Vorgaben fordern die Kreditwirtschaft, ihre bestehenden Pandemiepläne zeitnah anzupassen, aber dabei auch die Kundenbedürfnisse nicht aus den Augen zu verlieren. Für das Auftreten von Infektionssituationen in den kritischen Bereichen sind entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen und zu kontrollieren, damit die Fortführung des Geschäftsbetriebes sichergestellt wird. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen und wissenschaftlichen Aussagen ist wohl damit zu rechnen, dass dieses Thema auch die Kreditwirtschaft noch mindestens das ganze Jahr 2020 beschäftigen wird.
BUCHTIPP
Kuhn/Thaler (Hrsg.): BankPersonaler-Handbuch, 2016.
Praxistipps:
- Bestehende Arbeitszeitmodelle sind kritisch zu prüfen, mit Blick auf personelle Wechselmodelle. Hier ist eine frühzeitige Einbindung der Personalvertretungen notwendig.
- Notfallpläne für kritische Bereiche sind um das Thema „Infektionsrisiko“ anzupassen und entsprechende organisatorische Maßnahmen (z. B. Wechselschichtbetrieb in der IT) zu treffen.
- Für Mitarbeiter/innen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko (d. h. Arbeitnehmer über 60 Jahre, mit Vorerkrankungen) sind ggf. gesonderte Maßnahmen zu treffen und auch mit der Personalvertretung abzustimmen.

Beitragsnummer: 6668