Freitag, 24. April 2020

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Prüfungsplanung der Revision

Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben in schwierigen Zeiten

Thomas Maurer, Leiter Interne Revision, Münchner Bank eG

Corona hält die Welt in Atem, natürlich auch die Bankenwelt. Es ist eine Situation entstanden, die die meisten von uns noch nicht annährend so erlebt haben und ein Ende ist erstmal nicht absehbar. Durch die Krisenlage rückt die Tätigkeit der Internen Revision ein Stück weit in den Hintergrund und die Fachbereiche, die gerade mit reduziertem Personal, teilweise aus dem Home-Office, versuchen, den Betrieb einigermaßen am Laufen halten, sind wenig begeistert, wenn dann auch noch die Revision auftaucht und ihre planmäßigen Prüfungen abarbeiten möchte. Es gilt für die Revision also Wege zu finden, wie sie ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten nachkommen kann, ohne den Krisenmodus in der Bank allzu sehr durcheinander zu bringen.



Sicht der Bankenaufsicht

Die Aufsicht hat zahlreiche Erleichterungen geschaffen, die es den Banken ermöglichen sollen, die Herausforderung der Corona-Pandemie zu bewältigen. Im Hinblick auf die Prüfungsplanung wurde klar formuliert, dass eine zeitliche Verschiebung geplanter Prüfungshandlungen der Internen Revision durchaus möglich ist. Was allerdings, wenig überraschend, ausgeschlossen wird, ist ein weitgehender Verzicht auf diese Prüfungshandlungen. Auch der Grundsatz der Prüfung aller Aktivitäten und Prozesse innerhalb von drei Jahren wird dadurch ein Stück weit flexibilisiert. Zur Krisenbewältigung wird in vielen Instituten auch die Interne Revision für operative Aufgaben herangezogen, um die Fachbereiche bestmöglich zu unterstützen. Auch dies lässt die Aufsicht ausnahmsweise in engen Grenzen zu. Es ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass die Unabhängigkeit gewahrt bleibt und Interessenkonflikte vermieden werden.


SEMINARTIPPS

Wichtige Impulse für die Interne Revision in der Corona-Krise.
Prozessorientierte Prüfungslandkarten & Revisionsberichte, 04.05.2020, Frankfurt/M.
9. Fachtagung Interne Revision: Risikomanagement im Prüfungs-Fokus, 28.-29.09.2020, Frankfurt/Offenbach.  
Grundlagen der Internen Revision, 05.10.2020, Frankfurt/M. 
P
rüfung der Internen Revision durch die Bankenaufsicht, 21.-22.10.2020, Frankfurt/M. 

Auswirkungen auf die Praxis

Um die bestehende Prüfungsplanung sachgerecht an die aktuelle Situation anpassen zu können ist eine aktuelle Analyse des Risikos für die Bank unter den Prämissen der Auswirkungen von Corona auf Gesamtbankebene durchzuführen. Diese sollte sich auf den aktuellen Stand der Informationen beziehen und auch zukünftig mögliche Entwicklungen beleuchten. Auf dieser Basis empfiehlt es sich dann, die Risikobewertung der einzelnen Prüffelder mit Blick auf die Auswirkungen der Pandemie zu aktualisieren. Dabei sollte beachtet werden, dass sich das Fraud-Risiko auf Grund der Sondersituation tendenziell erhöht. Allein diese Tatsache wird das Gesamtrisiko der Prüffelder beeinflussen. Es sind sicherlich nicht alle Prüffelder direkt betroffen, aber die unmittelbar tangierten Prüffelder werden wohl temporär mit einem höheren Risiko einzustufen sein. Anhand der Erkenntnisse aus den aktualisierten Risikoanalysen kann dann der Prüfungsplan den aktuellen Gegebenheiten angepasst und von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Entscheidend ist wie fast immer auch hier eine umfassende Dokumentation der Analyseergebnisse und eine konsistente Herleitung der Anpassungen der Planung. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, sich von der Geschäftsleitung vorübergehend erweiterte Kompetenzen bei der Nachverfolgung von Feststellungen geben zu lassen. Die Fachbereiche haben vielfach Schwierigkeiten, die üblichen Erledigungsfristen einhalten zu können. Eine sachgerechte Regelung könnte wie folgt aussehen:

 

Befristete Regelung zum Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tätigkeit der Internen Revision:

Dem Leiter der Revision wird vom Vorstand genehmigt, ggf. Prüffelder in der Zeitplanung eigeninitiativ zu verschieben, sofern dies notwendig erscheint (z. B. aufgrund Kurzarbeit, Mitarbeiterkrankheit, fehlende Kapazitäten in Fachbereichen, angeordnete Kontaktverbote, Verschiebung von vereinbarten Terminen, fehlende Kapazität durch Mehraufwand im Notfallmanagement, etc.).

Der Leiter der Revision ist berechtigt, ab sofort für Maßnahmen der Fachbereiche zur Behandlung von Revisionsfeststellungen, die aufgrund der Belastungen der Fachbereiche durch die Corona-Krise nicht fristgerecht abgearbeitet werden können, Fristverlängerungen in eigener Kompetenz von bis zu 6 Monaten und bei neuen Erledigungsfristen ebenfalls eine Frist von maximal 6 Monaten zur Bereinigung zu vereinbaren, soweit dies aus Risikosicht vertretbar erscheint.

Die Frist von 6 Monaten orientiert sich an der Handlungsweise der EZB bezüglich der Verlängerung von Fristen für Abhilfemaßnahmen aus aufsichtsrechtlichen Feststellungen.

Diese Regelungen sind zunächst bis zum xx.xx.xxx befristet.

 

Potenziell betroffene Prüffelder

Auf Grund der Pandemie rückt sicherlich das Kundenkreditgeschäft verstärkt in den Fokus. Eine Analyse, welche Kunden verstärkt Gefahr laufen, von der Krise signifikant getroffen zu werden, empfiehlt sich dringend. Hier spielt vor allem die in den Unternehmen und auf Seiten der Eigentümer vorhandene Substanz eine wichtige Rolle. Je mehr Mittel hier vorhanden sind umso leichter ist es möglich, eine Durststrecke wegen Umsatzausfall zu verkraften.

Auch das Eigengeschäft der Institute, das in der Niedrigzinsphase deutlich ausgeweitet wurde, ist von den massiven Verwerfungen der Märkte betroffen und sollte seitens der Revision aktuell verstärkt geprüft werden. Weitere Prüffelder könnten das Notfallmanagement, das Wertpapierdienstleistungsgeschäft im Hinblick auf Sprachaufzeichnung der Gespräche oder die Stresstests im Bereich Gesamtbanksteuerung sein.

 

PRAXISTIPPS

  • Aktualisieren Sie Ihre Risikoanalysen auf Gesamtbank- und auf Prüffeldebene
  • Überarbeiten Sie die Prüfungsplanung auf Basis der Ergebnisse der Risikoanalysen
  • Bieten Sie Unterstützung der Fachbereiche durch die Revision aktiv an
  • Dokumentieren Sie dabei die Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit und der Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Beantragen Sie erweiterte Kompetenzen zur Planänderung und zum Follow-Up

Beitragsnummer: 6479

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