Freitag, 3. April 2020

IVV: Zuständigkeiten, Entscheidungsbefugnisse und Kontrolleinheiten

Marcus Michel, Vorstand FCH Gruppe AG

 

Um die Aufrechterhaltung eines effektiven Vergütungssystems zu gewährleisten, sind die Kontrolleinheiten gem. § 3 Abs. 3 IVV bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme zu beteiligen.

 

Grundsätzlich gilt gemäß BaFin Umsetzungsleitfaden folgende Aufgabenverteilung:

 

Die Personalabteilung ist in die Erstellung und Bewertung der Vergütungssysteme einzubinden. Durch die Berücksichtigung von Vergütungsstruktur, Vergütungsniveau und Anreizsystemen soll sichergestellt werden, dass die Vergütungssysteme am Risikoprofil des Instituts ausgerichtet sind. 

 

Das Risikocontrolling und die Compliance-Funktion haben die Aufgabe, ihre Bedenken im Hinblick auf die Festlegung des Gesamtbonuspools, der Leistungskriterien sowie der Vergütungsgewährung zu äußern. 

 

Das Risikocontrolling soll zudem Information zur risikobezogenen Erfolgsmessung zur Verfügung stellen und bei der Definition unterstützend mitwirken. Zudem soll das Risikocontrolling anhand einer Auswertung dazu Stellung nehmen, inwiefern die variable Vergütungsstruktur das Risikoprofil und die Risikokultur des Instituts beeinflusst. 

 

Die Compliance-Funktion soll analysieren, ob bei der Erstellung der Vergütungssysteme alle geltenden Gesetze, Verordnungen und interne Regelungen eingehalten wurden und die Risikokultur berücksichtigt wurde. 

 

Sollten Compliance-Risiken und Nichteinhaltungen festgestellt werden, hat die Compliance-Funktion sowohl der Geschäftsleitung als auch dem Verwaltungsrat Bericht darüber zu erstatten. 

 

SEMINARTIPPS

Prüffelder des Personalmanagements - Fokus Aufsichtsrecht, 22.09.2020, Frankfurt/M.

Aktuelles zur (neuen) Institutsvergütungsverordnung (IVV), 06.10.2020, Köln.

Aufsichtliche Anforderungen an die Prozesse im Personalmanagement, 07.10.2020, Köln.

 

Zu den Kontrolleinheiten i.S.v. § 2 Abs. 11 zählt darüber hinaus auch die Interne Revision. Sie ist für die Überwachung der Vergütungssysteme der Mitarbeiter zuständig, ist jedoch nicht in die operativen Prozesse im Institut hinsichtlich der Umsetzung der Vergütungssysteme einzubinden. 

 

Die Gesamtverantwortung für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme obliegt der Geschäftsleitung.

 

Diese Rollenverteilung muss für die Kontrollhandlungen in den Kontrollprozessen sauber dokumentiert werden. 

 

Hier kommt dann die gem. § 12 IVV die mindestens jährlich notwendige Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme auf Angemessenheit hinzu.

Für die Überprüfung der Vergütungssysteme der Geschäftsleitung ist der Verwaltungsrat zuständig. Bei der Prüfung ist u. a. zu beurteilen, ob die gebilligten Grundsätze, Verfahren und internen Regelungen eingehalten werden, ob variable Vergütungen in Einklang mit der Geschäfts- und der Risikostrategie stehen.

 

Ausblick:

Bereits für Dezember 2019 war eine Überarbeitung der Institutsvergütungsverordnung auf Basis der CRD V avisiert, diese ist bisher aber noch nicht erschienen. Allgemein geht man aber davon aus, dass die Anforderungen weiter steigen werden, dies soll insbesondere den Themenkomplex der RISK-Taker-Analyse betreffen, die wohl zukünftig für alle Kreditinstitute verpflichtend wird.

 

 

 

 

Praxistipps:

  • Erstellen sie eine IVV-Prozessdokumentation mit Zuständigkeiten und klaren Aufgaben.
  • Legen Sie fest, in welcher Form die Dokumentation der Kontrollhandlungen erfolgt.
  • Stellen Sie sicher, dass die Fristen, u. a. aus § 12 KWG eingehalten werden, am besten durch eine zentrale Steuerung.

 


Beitragsnummer: 6457

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