Dienstag, 4. Februar 2020

Neues zum Transparenzregister

Änderung der Verwaltungsauffassung zu eintragungspflichtigen Tatsachen bei Stiftungen

Rechtsanwalt Prof. Dr. Maximilian A. Werkmüller, LL.M., Düsseldorf
SSP-LAW (Of Counsel), Rechtsanwaltsgesellschaft, Düsseldorf,
 Inhaber des Lehrstuhls für allgemeine BWL, Finance und Family Office Management an der Allensbach Hochschule In Konstanz

 

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Beitragsnummer: 6436

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