Sonntag, 30. August 2020

Investitionen in Immobilien und erneuerbare Energien

Direktinvestitionen in Immobilien und erneuerbare Energien als alternative Ertragsquelle im Niedrigzinsumfeld – Herausforderung für eine Primärbank.

Werner Schneider (Dipl. Bw (FH), Vorstand Produktion/Steuerung, Raiffeisenbank Westhausen eG

 

Die Raiffeisenbank Westhausen eG ist im Rahmen ihrer Anlagestrategie schon in der Vergangenheit neue Wege gegangen, um die hohen Liquiditätsüberschüsse mit auskömmlichen Renditen auch im zinsunabhängigen Bereich zu investieren. Verstärkt wurde dieser Trend in den letzten Jahren durch die regulatorischen Anforderungen an das klassische Bankgeschäft sowie das anhaltende Niedrigzinsumfeld. Spätestens seit der Corona-Pandemie und der damit verbundenen staatlichen Hilfsprogramme und der EZB-Politik (insbesondere der Ankauf von Staats- und Unternehmensanleihen) ist klar geworden, dass der letzte Hoffnungsschimmer auf steigende Zinsen – falls dieser überhaupt noch vorhanden war – zu Grabe getragen wurde. Insofern stellen wir uns bei jeder Anlageentscheidung die Frage, ob wir im zins- oder zinsunabhängigen Bereich investieren. Dabei spielt neben der Renditeerwartung auch immer mehr das Thema “Nachhaltigkeit” eine zentrale Rolle. 



 

Einhaltung rechtlicher Vorgaben

 

Da es sich bei den alternativen Investitionen nach vorherrschender Meinung grundsätzlich um neue Produkte auf neuen Märkten handelt, sind hohe Anforderungen an den NeuProduktProzess zu stellen. Dabei sollten auch die Anforderungen von AT 8.1. und AT 8.2 der MaRisk Beachtung finden. Jedoch zeigt sich bei näherer Betrachtung der bisher getätigten Geschäftsabschlüsse im Kunden- oder Eigengeschäft, dass bereits umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Bank vorhanden sind. 

 

Die Immobilienfinanzierung für Kapitalanleger oder Eigennutzer ist ein Kerngeschäftsfeld jeder Primärbank mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten (Vermittlung, Bewertung, Renditeberechnungen oder Begleitung von Bauträgergeschäften). Jede Bank würde für sich in Anspruch nehmen, dass das Immobiliengeschäft somit aufsichtsrechtlich ein “handelbaresGeschäft ist. Jetzt gilt es noch die Besonderheiten für Direktinvestitionen im Rahmen der Eigengeschäfte zu klären. Hierbei ist insbesondere der Bereich Satzung, Geschäfts- und Risikostrategie, Limitierung und Risikoinventur/Steuerung von Bedeutung. Dasselbe gilt im Bereich der erneuerbaren Energien, da viele Banken bereits im Kundengeschäft PV-Anlagen, Biogasanlagen oder auch Beteiligungen an Windparks vermittelt oder kreditiert haben. 

 

SEMINARTIPPS

Immobilien in der Eigenanlage, 30.09.–01.10.2020, Frankfurt/Offenbach.

Immobilienwerte: Überwachung • Überprüfung • Neubewertung, 21.10.2020, Frankfurt/Offenbach.

Analyse von "Immobiliensammlern", 05.11.2020, Frankfurt/M.

Automatisierte Immobilienbewertung & Gutachtenerstellung, 23.11.2020, Düsseldorf.

Überwachung und Steuerung von Immobilien(fonds)risiken in Eigenanlagen, 09.12.2020, Frankfurt/M.

 

Auswirkungen auf die Geschäftsmodellanalyse

 

Aufgrund unseres strukturell unterdurchschnittlichen Kundenkreditgeschäftes und dem somit hohen Eigenanlagebestand haben wir seit Jahren die Herausforderung, die Fälligkeiten aus den Eigenanlagen – die teilweise noch überdurchschnittlich hoch verzinst sind – wieder rentierlich anzulegen. In den letzten Jahren konnten wir das Kundenkreditgeschäft deutlich steigern. Da dies – trotz Wachstum – jedoch perspektivisch durch den rückläufigen Zinsüberschuss nicht ausreicht, ein zufriedenstellendes Betriebsergebnis vor Bewertung zu erzielen, haben wir die Geschäfts- und Risikostrategie konsequent weiterentwickelt. 

 

Neben den traditionell definierten Kerngeschäftsfeldern Privatkunden und Firmenkunden haben wir den Bereich “Immobilien” und “Erneuerbare Energien” als weitere strategische Geschäftsfelder festgelegt. Neben dem stetigen Zuwachs beim Provisionsüberschuss durch die Einführung von Kontomodellen im Geschäftsjahr 2020 sowie der Steigerung des Provisionsgeschäftes in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern stellen die “sonstigen betrieblichen Erträge” (Mieterträge, Einspeisevergütung, Ausschüttung Beteiligung Windpark) in der Zwischenzeit eine “Ertragskonzentration” dar. 

 

Im jährlichen bankaufsichtlichen Gespräch bei der Bundesbank steht daher neben den üblichen Fragestellungen zur Geschäftsentwicklung und Risikopolitik die aufsichtsrechtliche Behandlung der alternativen Ertragsquellen im Fokus. Im Rahmen der Beurteilung des Geschäftsmodells durch die Bundesbank konnten wir durch diese – nach unserer Ansicht – innovative und zukunftsgerichtete Geschäftspolitik hohe Zustimmung erfahren. 

 

 

PRAXISTIPPS

 

  • Investitionen in alternative Ertragsquellen sichern die Zukunftsfähigkeit der Bank – die Abhängigkeit vom Zinsgeschäft nimmt ab.
  • Die aufsichtsrechtlichen Hürden sind überschaubar – Geschäfts- und Risikostrategie sowie das Risiko- und Steuerungshandbuch müssen die geplanten Geschäfte abbilden.
  • Eine im Vorfeld intensive Abstimmung mit Aufsichtsrat und Verbandsprüfung/Wirtschaftsprüfer erleichtert die Investitionsentscheidung und -umsetzung.

 

 

 


Beitragsnummer: 6225

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