Dienstag, 3. März 2020

Muster Corporate Governance Kodex für öff. Unternehmen veröffentlicht

Manuel Regent, Compliance-Beauftragter, Internationales Bankhaus Bodensee AG

 

Ein Muster Corporate Governance Kodex für öffentliche Unternehmen in der Fassung vom 07.01.2020 wurde vor kurzem von der entsprechenden Expertenkommission unter dem wissenschaftlichen Vorsitz von Professor Dr. Ulf Papenfuß von der Zeppelin Universität (ZU) in Friedrichshafen veröffentlicht. 

 

Der Muster Corporate Governance Kodex für öffentliche Unternehmen hat das Ziel, den Besonderheiten der “Public Corporate Governance“, wie beispielsweise Aspekte der demokratischen Legitimation und die Ausrichtung der Unternehmen im öffentlichen Auftrag entsprechend Rechnung zu tragen. Er enthält Grundsätze zur verantwortungsvollen Steuerung, Leitung und Aufsicht von und in öffentlichen Unternehmen. Der Kodex soll Ländern, Städten und Gemeinden als Unterstützungsangebot zur Etablierung/Verabschiedung eines freiwilligen Kodexes bzw. zur Evaluierung eines bereits bestehenden Kodexes dienen.

 

 

Der Muster Corporate Governance Kodex für öffentliche Unternehmen zielt auf:

 

  • Gebietskörperschaften und alle Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gebietskörperschaft mehrheitlich unmittelbar beteiligt ist sowie
  • Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht der Gebietskörperschaft unterstehen, sofern gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

 

BERATUNGSTIPP

Compliance-Coaching.

 

Der Muster Corporate Governance Kodex für öffentliche Unternehmen enthält unter anderem Handlungsempfehlungen mit Blick auf die Gesellschafterrolle, Gesellschafterversammlung bzw. das Beteiligungsmanagement (Punkt 3), das Aufsichtsorgan im Hinblick auf Zusammensetzung, Interessenkonflikte, Bildung von Ausschüssen und Sitzungen (Punkt 4), das Zusammenwirken von Aufsichts- und Geschäftsführungsorgan (Punkt 5), das Geschäftsführungsorgan im Hinblick auf die Bestellung und Anstellung, Interessenkonflikte, Vergütung und Haftung (Punkt 6), das Risikomanagement inkl. Interne Revision und Compliance (Punkt 7), Rechnungslegung und Jahresabschluss (Punkt 8), Abschlussprüfung und öffentliche Finanzkontrolle (Punkt 9) sowie Transparenz auf der Unternehmenshomepage (Punkt 10).

 

Sollte von den Empfehlungen abgewichen werden, soll dies nachvollziehbar begründet werden (“comply or explain“).

 

Die Möglichkeit zum Download des Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex sowie weitere Informationen zur Expertenkommission und eine Übersicht zu Literatur zu Bedarf und Chancen eines Public Corporate Governance Kodex finden Sie auf:

 

www.pcg-musterkodex.de

 

 

Neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

 

Die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex steht bislang noch aus. Angabegemäß sollten im Hinblick auf das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) welches im November 2019 im Bundestag verabschiedet und am 19.12.2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2019, 2637) veröffentlicht wurde, noch Überarbeitungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den überarbeiteten Kodex am 23.01.2020 beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Prüfung eingereicht. 

 

Bis zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger bildet der Kodex vom 07.02.2017 die Grundlage für aktuelle Entsprechenserklärungen.



 

PRAXISTIPPS

  • Überprüfung im Hinblick auf den Geltungsbereich des Muster Corporate Governance Kodex auf das eigene Unternehmen.
  • Überprüfung und Bewertung der Empfehlungen und Anregungen.
  • Überprüfung im Hinblick auf die Abgabe einer Entsprechenserklärung.

Beitragsnummer: 6190

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