Dienstag, 8. Mai 2018

Unterschrift mit dem Zusatz i. A.

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Rechtsanwalt, Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner

In seiner Entscheidung vom 27.02.2018, Az. XI ZR 452/16, weist der Bundesgerichtshof zunächst darauf hin, dass ein bestimmender Schriftsatz in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren grundsätzlich von einem Rechtsanwalt eigenhändig unterzeichnet sein muss, der bei dem betreffenden Gericht auftreten darf und Prozessvollmacht hat. Sodann weist er darauf hin, dass dann, wenn die Unterschrift lediglich mit dem Zusatz „i.A.“ geleistet wird, der unterzeichnende Rechtsanwalt damit nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig zu erkennen gibt, dass er nicht die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernehmen, sondern gegenüber dem Gericht nur als Erklärungsbote auftreten will, weswegen er damit den Formerfordernissen des Gesetzes nicht genügt. In diesem Zusammenhang weist der Bundesgerichtshof ergänzend darauf hin, dass die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift mit dem Zusatz „i.A.“ nur dann unschädlich ist, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt als Sozietätsmitglied zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und damit unmittelbar in Ausführung des auch ihm selbst erteilten Mandats tätig geworden ist.

Nachdem die den Rechtsmittelschriftsatz unterzeichnende Rechtsanwältin den Schriftsatz mit dem Zusatz „i.A.“ als freie Mitarbeiterin unterzeichnet hatte, sah der Bundesgerichtshof die Formerfordernisse der eigenhändigen Unterzeichnung des Rechtsmittelschriftsatzes als nicht gegeben an.

PRAXISTIPP

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sollte jeden Rechtsanwalt daran erinnern, dass die Unterzeichnung eines Schriftsatzes mit dem Zusatz „i.A.“ in bestimmten Fallkonstellationen durchaus erhebliche nachteilige Wirkungen haben kann, weswegen bei Vornahme einer entsprechenden Unterschrift stets geprüft werden sollte, ob die gesetzlichen Formerfordernisse erfüllt sind.


Beitragsnummer: 609

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