Dienstag, 21. Januar 2020

Neues ILAAP-Meldewesen

Hintergründe und Implikationen der Novelle der FinaRisikoV aus Sicht des Liquiditätsrisikocontrollings.

Dr. Normen Rohde, Risikocontrolling, Berliner Volksbank eG



Anton Fuchs, Risikocontrolling, Landesbank Berlin AG

 

I. Motivation

 

Im Sommer 2019 konsultierte die BaFin die Änderungen der FinaRisikoV, die für von der BaFin beaufsichtigte Banken u. a. neue Meldebögen zur Messung und Steuerung des Liquiditätsrisikos beinhalten. Herausgekommen sind zwei zusätzliche Meldevordrucke „KPL“ (Anlage 25) und „ILAAP“ (Anlage 26), welche ab 01.07.2020 in Kraft treten. Die BaFin setzt die EBA-Leitlinie zu den für SREP erhobenen ICAAP- und ILAAP-Informationen (EBA/GL/2016/10) um und geht einen Schritt in die von der EZB beschriebene konsistente Überwachungspraxis für weniger bedeutende Institute (Less significant institutions, LSI) innerhalb des SSM.

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Beitragsnummer: 5165

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