Freitag, 28. Februar 2020

Das elektronische Grundbuch (Datenbankgrundbuch)

Dipl-Rpfl. (FH) Benjamin Heinemann, Leiter Geschäfts- und Gewerbekunden, Sparkasse Mittelmosel Eifel Mosel Hunsrück


In den 16 Bundesländern werden Grundbücher zurzeit mit unterschiedlichen Softwaresystemen bearbeitet. Auch die Art der Speicherung der Grundbuchdaten ist unterschiedlich: Teilweise liegen die Daten als in einem Scanvorgang entstandene Bilddaten vor, teilweise als Textdaten unterschiedlicher Strukturierung. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Projekt „Bundeseinheitliches Datenbankgrundbuch“ das Ziel, die althergebrachten Verfahren zu modernisieren und auf einem europäischen Standard des elektronischen Rechtsverkehrs zu digitalisieren. 


Grundbuch 2.0 – digital, europäisch standardisiert 


Der europäische Standard setzt eine flexible Darstellung des Grundbuchinhalts voraus, um eine Einbindung in den elektronischen Rechtsverkehr zu erleichtern. Dazu gehört auch eine weitergehende Unterstützung der Grundbuchführung. Elektronisch eingehende Notaranträge sollen vereinfacht übernommen werden können, so sollen z. B. Eintragungstexte aus dem Inhalt der elektronisch übermittelten Urkunden generiert werden können, weiterhin soll der Zugang für Externe bundesweit vereinheitlicht werden.   

Hierzu hat die Bundesregierung bereits in 2004, begleitet von umfangreichen Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen des Bundes (z. B. § 126 Abs. 1 GBO) und der Länder ein Projekt gestartet, welches bis heute nicht final umgesetzt wurde. 

Zur Digitalisierung des Grundbuchs soll ein Verfahren zur Bearbeitung, Speicherung und Darstellung des rechtsgültigen Grundbuches in vollständig strukturierter, elektronischer Form entwickelt werden. Dieses Verfahren soll in den 16 Bundesländern die Vorsysteme mit Übernahme der darin geführten Daten ablösen und vereinheitlichen. Bestandteil des neuen Systems sind zudem ein bundeseinheitliches Abrufverfahren und Funktionen zur sukzessiven Strukturierung der Grundbuchdaten. 

Die Vorteile der im Projekt verfolgten Ziele liegen auf der Hand, unter anderem sind dies:

  • Die zukünftige Loslösung der Inhalte von der herkömmlichen Seiten- und Spaltenstruktur erlaubt übersichtlichere Darstellungen, z. B. nur des aktuellen Grundbuchinhaltes oder aller Eintragungen zu einem Belastungsgegenstand.
  • Aus einer einheitlichen Datenbasis können unterschiedliche Darstellungen für verschiedene Einsichtszwecke erstellt werden.
  • Die Recherchierbarkeit der Grundbuchinhalte und somit die Möglichkeiten zur gezielten, zuverlässigen Informationsgewinnung werden deutlich verbessert, z. B. die bundesweite Abfrage von Grundbesitz und Belastungen zu einer natürlichen oder juristischen Person durch Banken etc. in Echtzeit 
  • Anträge können elektronisch eingereicht und verarbeitet werden.
  • Elektronische Mitteilungen (an Behörden, Kreditinstitute, Notare, etc.) können auch als elektronische Dokumente oder strukturierte Daten versandt werden.
  • Schnittstellen zu anderen Verfahren (z. B. Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem, Bodenordnung) können mit strukturierten Grundbuchdaten bedient werden.


SEMINARTIPPS

Fallen und Gefahren für die Grundschuld, 22.04.2020, Würzburg.

Aufsichtsrecht Immobilien Kompakt, 04.05.2020, Frankfurt/M.

EEG-Anlagen als Kreditsicherheiten, 16.06.2020, Frankfurt/Offenbach.

Kreditsicherheiten Kompakt: Sach- & Personalsicherheiten, 30.09.2020, Frankfurt/M.

Immobilienwerte: Überwachung • Überprüfung • Neubewertung, 21.10.2020, Frankfurt/Offenbach.



Sachstand der Projektumsetzung 

 

In einigen Bundesländern befindet sich der elektronische Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern bereits in der Testphase. Hierbei werden Dokumente als Datensatz zwischen Notar und Gericht über das sog. elektronische Gerichtspostfach (EGVP) ausgetauscht. Das EGVP ist eine eigens für die sichere und rechtsverbindliche Kommunikation mit Gerichten und Behörden entwickelte Software. Sie ermöglicht die verschlüsselte Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten sowie – in Zusammenspiel mit weiteren erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten – die elektronische Signatur der zu übermittelnden Dokumente und die Prüfung angebrachter elektronischer Signaturen.

Die Vorlage notarieller Urkunden bei Gericht wird damit aber (noch) nicht ersetzt, bisher kann über das EGVP nur einfacher Schriftverkehr empfangen und versandt werden. So muss z. B. die notarielle Urkunde zur Auflassung eines Grundstücks nach wie vor papierhaft vorgelegt werden. Die aber z. B. auf die Eintragung der Grundschuld folgende Eintragungsmitteilung des Grundbuchamts an den Notar kann dann bereits heute elektronisch übermittelt werden. Die darin liegenden Vorteile (papierlose Kommunikation, elektronische Weiterverarbeitung beim Empfänger, Einsparung von Porto, etc.) liegen auf der Hand. Die Mühlen der Justiz mahlen in diesem Punkt langsam, aber sie mahlen beständig. Daher sollten Kreditinstitute frühzeitig informiert sein, um bei endgültiger Einführung des Datenbankgrundbuchs alle Vorteile für sich Nutzen zu können. 

 

PRAXISTIPPS

  • Kreditinstitute sollten bei Notaren, mit denen sie zusammenarbeiten, nach den Möglichkeiten fragen, Dokumenten aus dem elektronischen Rechtsverkehr von diesen ebenfalls elektronisch zu erhalten. Dies gilt vor allem, wenn Kreditakten digital geführt werden. 

Beitragsnummer: 5163

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