Montag, 3. Februar 2020

Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung

Entwurf einer Rechtsverordnung zur Präzisierung der Anwendung der makroprudenziellen Instrumente.

Christian König, Hauptgeschäftsführer, Verband der Privaten Bausparkassen e. V.

 

I. Wohnimmobiliendarlehensrisikoverordnung 

Seit Juni 2017 existieren in Deutschland Vorgaben im KWG[1], dem KAGB[2] und dem VAG[3] hinsichtlich der international[4] geforderten makroprudenziellen Instrumente im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder Erwerb von Wohnimmobilien. Diese Instrumente, die die Begrenzung der Obergrenze für die so genannte Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation (LTV) und die Amortisierungsanforderungen (DTI) festlegen können, sollen nach den Vorschriften des KWG, des KAGB und des VAG von der BaFin nach Anhörung mit den Spitzenverbänden festgelegt werden können, wenn dies zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die Finanzstabilität erforderlich ist. Das Bundesministerium der Finanzen wurde in § 48u Abs. 5 KWG ermächtigt, die näheren Regelungen im Wege einer Rechtsverordnung zu erlassen, die u. a. Begriffsbestimmungen aber auch die Rolle der Bundesbank und der BaFin hinsichtlich der Festlegung dieser Grenzwerte im Verhältnis regeln soll.

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Beitragsnummer: 5147

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