Lukas Walla, stellvertretender Geldwäschebeauftragter, Regulatorik/Compliance, Investitionsbank Schleswig-Holstein
Das Jahr 2020 war und ist eine ganz besondere Herausforderung für die meisten Geldwäsche-Abteilungen. Die Corona-Krise hat die Institute zum einen in der Art der Arbeitsweise stark beeinflusst und zusätzlich mussten diverse neue Themenstellungen bewertet und beurteilt werden. Trotz massiven zusätzlichen Arbeitsaufwänden entwickelten sich die Anforderungen in der Geldwäscheprävention weiter und es gab auch in 2020 einige Neuerungen zu beachten und umzusetzen. Der nachfolgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die relevanten Themenstellungen geben.
Wichtige Ereignisse 2020
1.
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft getreten. Als Neuerungen sei hier beispielsweise das Transparenzregister erwähnt.
2.
Das Bundesverwaltungsamt hat am 13.01.2020 FAQ zum Transparenzregister veröffentlicht.
3.
Die EBA hat am 05.02.2020 die Konsultation zur Leitlinie zu Risikofaktoren veröffentlicht.
3.
Das Bundesverwaltungsamt hat am 20.02.2020 die FAQ zum Transparenzregister aktualisiert.
Seminartipp
4.
Die BaFin hat am 17.03.2020 die Subnationale Risikoanalyse 2019/2020 veröffentlicht. Die zentralen Erkenntnisse sollten sich in der individuellen Risikoanalyse der Institute wiederfinden.
5.
Mit Beginn der Corona-Krise hat die BaFin wichtige Informationen zum Umgang mit aufsichtsrechtlichen Vorgaben veröffentlicht.
6.
Am 13.05.2020 hat die BaFin das Rundschreiben 03/2020 (GW) veröffentlicht. Das Rundschreiben richtet sich an alle unter der BaFin stehenden Verpflichteten nach dem GwG und listet Hochrisiko-Staaten sowie zu erfüllende Sorgfaltspflichten auf.
7.
Zeitgleich mit dem Rundschreiben 03/2020 (GW) wurden am 13.05.2020 zwei Allgemeinverfügungen bezüglich der Meldepflicht bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Nordkorea und/oder dem Iran veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurden die diesbezüglichen FAQ am 09.06.2020 aktualisiert.
8.
Am 07.05.2020 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2020/855 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Hiernach sind zum 09.07.2020 einige Länder nicht mehr als Hochrisikostaaten gelistet. Zum 01.10.2020 sind hingegen neue Länder hinzugekommen.
9.
Am 18.05.2020 wurde die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz durch die BaFin angepasst. Es handelte sich um eine technische Anpassung.
Filmtipp
10.
Die BaFin startete am 07.09.2020 eine Anhörung zur geplanten Allgemeinverfügung gegenüber Kreditinstituten, in der gemäß § 6 Abs. 3 i. V. m. § 24c Abs. 1 KWG die Speicherung von virtuellen IBAN in das Dateisystem gemäß § 24c Abs. 1 KWG angeordnet werden soll.
11.
Das Bundesverwaltungsamt hat am 19.08.2020 neue FAQ zum Transparenzregister veröffentlicht. Diese weichen in Teilen von der Aufsichtspraxis der BaFin ab. Da wo Abweichungen festgestellt werden, empfiehlt sich weiterhin die Einhaltung der BaFin-Vorgaben.
PRAXISTIPPS
- Achten Sie auf eine zeitnahe Umsetzung der o. g. Themenstellungen.
- Behalten Sie die kommenden Anpassungen und Veröffentlichungen zum Transparenzregister im Auge. Hier ist weiterhin mit Änderungen zu rechnen.
Beitragsnummer: 5132