Björn Welzel, Rechnungswesen/Spezialist Meldewesen, Sparda-Bank Hamburg eG
Die CRR II wird im Sommer 2020 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt ist die NSFR unmittelbar und täglich einzuhalten. Der Baseler Ausschuss hatte bereits 2010 den Vorschlag unterbreitet, eine NSFR einzuführen. Die Umsetzung durch die Europäische Union erfolgt nun 2020.
Die NSFR
Hinter dem englischen Begriff der Net Stable Funding Ratio (Abgekürzt: NSFR) verbirgt sich in der deutschen Übersetzung die strukturelle Finanzierungsquote. Die verfügbare stabile Refinanzierung und die erforderliche stabile Refinanzierung werden auf Grundlage der Bilanzwerte ins Verhältnis gesetzt. Die ASF (available stable funding/verfügbare stabile Mittel) stehen den RSF (required stable funding/erforderliche stabile Mittel) gegenüber. Das Ergebnis ist die NSFR-Quote, welche größer 100 % notieren soll. Sie soll der Aufsicht darlegen, wie hoch das langfristige Refinanzierungsrisiko des Institutes ist (vgl. BCBS (2014)).

Der Weg zur verbindlichen Kennzahl
Der Baseler Ausschuss hatte bereits 2010 den Vorschlag unterbreitet, eine NSFR einzuführen. Die Umsetzung in der Europäischen Union folgt nun 2020 im Zuge der CRR II. Diese wird im Sommer dieses Jahres in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt steht fest, dass CRR-Institute die NSFR sofort und täglich erfüllen müssen. Es wird keinen Phasing-In-Zeitraum geben, wie es bei der LCR der Fall war. Eine tägliche Meldung an die Aufsicht muss ebenfalls nicht erfolgen. Trotzdem ergibt sich aus der Anforderung der täglichen Einhaltung der NSFR eine wesentliche Aufgabe in der Abteilung Meldewesen.
SEMINARTIPPS
Auf-/Ausbau Meldewesen-IKS – Erfahrungen aus Aufsicht und Bankpraxis, 20.04.2020, Frankfurt/M.
Meldewesen Kompakt 2020: Vorgaben, Herausforderungen & Umsetzungstipps, 17.06.2020, Frankfurt/M.
Verzahnung von Daten aus Risikocontrolling, Rechnungs- und Meldewesen, 18.06.2020, Frankfurt/M.
COREP: Verschärfte Anforderungen im Solvenz- & Liquiditätsmeldewesen, 26.10.2020, Frankfurt/M.
Es muss ein System implementiert werden, das eine tägliche Überwachung der NSFR möglich macht. Grundlage hierfür ist, dass eine tägliche Datenversorgung aus dem Kernbanksystem im Meldewesen sichergestellt ist. Zudem müssen ausreichend personelle Ressourcen zur Ermittlung der Kennzahl zur Verfügung stehen, um ggf. notwendige manuelle Anpassungen vornehmen zu können.
Gleichzeitig sollte, bestenfalls vor der verbindlichen Melde- und Einhaltungspflicht, ein entsprechendes Reporting implementiert werden. Je nach Organisationsstruktur wäre beispielsweise die Erweiterung des Meldewesen-Reporting möglich. Alternativ kann die Kennzahl auch über das Liquiditätsrisiko-Reporting des Controllings überwacht werden. Schlussendlich muss eine tägliche und revisionssichere Dokumentation über die Einhaltung der NSFR vorgehalten werden.
PRAXISTIPPS
- Errichten Sie eine Infrastruktur, um die tägliche Überwachung sowie deren Dokumentation sicherzustellen (bzw. Erweiterung der bestehenden Infrastruktur der LCR).
- Erweitern Sie Ihre (täglichen) Berichte.
- Klären Sie die Verantwortlichkeiten (Berechnung/Überwachung/Reporting der NSFR).
Beitragsnummer: 5124