Sonntag, 15. März 2020

Auswertung von Dienstleister-Revisionsberichten

Welche Pflichten kommen auf die Interne Revision mit der MaRisk-Novelle 2020 zu?

Jan Meyer im Hagen, CIA, Senior Consultant/Prokurist, FCH Consult GmbH

  

I. Einleitung

 

Die BaFin hat für das Jahr 2020 eine MaRisk-Novelle angekündigt. Damit überführt sie einige EBA-Richtlinien in die deutsche Bankaufsichtspraxis, die für alle Institute gilt. Gleichzeitig werden nur in wenigen Bereichen Umsetzungsfristen gewährt, daher wird allen Instituten eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Europäischen Regelungen empfohlen.

 

Der größte Anpassungsbedarf ergibt sich aus der Umsetzung der EBA-Leitlinien EBA/GL/2019/02 im Bereich des Auslagerungsmanagements. Auch für die Tätigkeit der Internen Revision – insbesondere, wenn die Prüfungstätigkeit nicht selbst, sondern anderweitig ausgeführt wird – steigen die Anforderungen an die Auswertung der vorgelegten Berichte. Der Beitrag erläutert, unter welchen Voraussetzungen, sich die Interne Revision zukünftig auf anderweitige Prüfungshandlungen und Berichte verlassen und wie deren Verarbeitung praxisgerecht und effizient erfolgen kann.

 

II. Prüfung von Auslagerungen

 

Auch in Zukunft wird die Interne Revision unabhängig davon, ob einzelne Geschäftsprozesse ganz oder teilweise ausgelagert sind, alle Geschäftsprozesse in ihre risikoorientierte Prüfungsplanung überführen müssen. [...]
Beitragsnummer: 5117

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