Samstag, 31. März 2018

Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Neue Herausforderungen für Kredit- und Finanzinstitute

Benedikt Karla, LL.M. Compliance Counsel/Syndikusrechtsanwalt für eine internationale Bank in Frankfurt/Main

Seit einigen Jahren ist die weltweite Bedrohungslage für terroristische Anschläge von unterschiedlichen Seiten und Akteuren wieder stark gestiegen. „Bei der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung kommt den Kredit- und Finanzinstituten eine besonders wichtige Rolle zu.“ Das Aufspüren von Finanzierungsquellen, die Unterbindung daraus resultierender Transaktionen, das Einfrieren verdächtiger Vermögen und die Aufdeckung dahinterliegender personeller und organisatorischer Netzwerke sind wichtige Teilaspekte im Kampf gegen den Terror. Eine Compliance-Abteilung sollte den Mitarbeitern einer Bank als Ansprechpartner sowohl für allgemeine Fragestellungen als auch bei konkreten Einzelfällen zur Verfügung stehen. Insofern sind die Mitarbeiter einer Bank dazu aufgefordert, ihre Compliance-Abteilung bei Fragen zu diesem sehr komplexen und sensiblen Compliance-Risiko frühzeitig zu kontaktieren, um Rechts- und Reputationsrisiken von der Bank und von den einzelnen Mitarbeitern abzuwenden.

 BUCHTIPP


Risikostrukturen in der Bank

„Terrorismusfinanzierung ist extrem schwierig zu erkennen. Umso mehr erfordert die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung die aufmerksame Betrachtung spezieller Kundenstrukturen“, bei denen nach aktuellem Kenntnisstand von einem erhöhten Risiko im Hinblick auf Terrorismusfinanzierung auszugehen ist:

  • Organisationen des sogenannten Non-Profit-Sektors. Es gibt Beispiele dafür, dass vordergründig gemeinnützige Organisationen (eingetragene Vereine, Stiftungen, religiöse Vereinigungen, Parteien, sonstige Organisationen ohne Erwerbscharakter) bzw. die durch diese eingesammelten Spenden zu Zwecken der Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.
  • Ausländische Wechselstuben und andere alternative Transferdienstleister – es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Anbieter gezielt ausgewählt werden, um Geldquellen und Empfänger zu anonymisieren und Transaktionsflüsse zu verschleiern.
  • Konstruktionen des Wealth Management (Stiftungen, Foundations und Trusts).
  • KFZ-Exporteure in bekannte Krisenregionen.
  • Kundenbeziehungen zu juristischen und/oder natürlichen Personen mit Bezug (Kundeneigenschaften oder Transaktionen) zu bekannten internationalen Krisenregionen.
  • Offensichtlich radikalisierte Kunden sowie deren direkte Familienmitglieder und nahestehende Personen.
  • „Ausländische Terrorkämpfer“ bzw. Radikalisierung von Terroristen im Heimatland und Ausreise in Krisenregionen.

SEMINARTIPPS

 Risikomanagement zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Zur Sensibilisierung sollte eine Compliance-Abteilung die Mitarbeiter einer Bank sowohl schulen als ihnen auch spezifische Schulungs- bzw. Informationsmaterialien auf den Intranetseiten zur Verfügung stellen. Dort sollten neben aktuellen Fallstudien auch relevante Warnhinweise (Red Flags), beispielsweise hinsichtlich auffälligem Kundenverhalten oder verdächtigen Transaktionen, behandelt werden. Außerdem sollte den Mitarbeitern bewusst werden, dass nicht nur Verdachtsmeldungen wegen Verdachts auf Geldwäsche, sondern auch wegen Verdachts auf Terrorismusfinanzierung abzugeben sind. In Zweifelsfällen sollte die Compliance-Abteilung kontaktiert werden.

PRAXISTIPPS

  • Angesichts der weltweit gestiegenen Bedrohungslage durch terroristische Anschläge sollten auch Kredit- und Finanzinstitute das Thema Terrorismusfinanzierung nicht länger vernachlässigen.
  • Interne Richtlinien und Prozesse sind entsprechend an dieses Rechts- und Reputationsrisiko der Terrorismusfinanzierung anzupassen.


Beitragsnummer: 486

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