Donnerstag, 1. März 2018

Ablauf und Konsequenzen aufsichtlicher Werthaltigkeitsprüfungen (PaaR)

Dominik Leichinger, Prüfungsleiter, Referat Bankgeschäftliche Prüfungen, Deutsche Bundesbank

Die in diesem Aufsatz vertretenen Auffassungen geben die persönliche Meinung des Autors wieder und sind nicht notwendigerweise Positionen der Deutschen Bundesbank oder einer anderen Bankenaufsichtsbehörde.

Im Rahmen der Überarbeitung der MaRisk wurde bei den Kreditprozessen ein stärkerer Fokus auf Werthaltigkeitsaspekte gelegt. Neben einer umfassenderen Identifizierung von Kreditnehmern, bei denen finanzielle Schwierigkeiten vorliegen über sogenannte Forbearance-Kriterien, zielt die Vorgabe der zukunftsgerichteten Analyse der Kapitaldienstfähigkeit (KDF) darauf ab, die Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit eines Kreditnehmers um eine nachhaltige Komponente zu ergänzen. Darüber hinaus wird bei der Bewertung von Kreditsicherheiten die Verwendung geeigneter Wertermittlungsverfahren hervorgehoben und der alleinige Rückgriff auf Marktschwankungskonzepte für Zwecke der Überprüfung von Immobiliensicherheiten als nicht ausreichend deklariert.

Bei den von der Aufsicht durchgeführten PaaR-Prüfungen (Prüfung Aufsichtlich Angemessener Risikovorsorge) handelt es sich um Kreditgeschäftsprüfungen, in denen ein besonderes Augenmerk auf die Werthaltigkeit von Kreditforderungen gelegt wird. Für Zwecke der Beurteilung der Werthaltigkeit sind insbesondere die im Institut implementierte Vorgehensweise zur Ermittlung der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit und die Vorgaben zur Bewertung und Überprüfung von Kreditsicherheiten im Prüfungsfokus. Während bei der KDF in erster Linie die angemessene Ermittlung von Kapitaldienstgrenze und Kapitaldienst – auch unter Berücksichtigung geeigneter Szenariobetrachtungen – zu bewerten ist, sind bei den Kreditsicherheiten insbesondere die verwendeten Bewertungsparameter und der vom Institut vorgesehene Überprüfungsturnus auf ihre Angemessenheit hin zu beurteilen. Des Weiteren können sich Prüfungsschwerpunkte zu den MaRisk-Themenblöcken des BTO 1 ergeben. Zu diesen zählen vor allem:

  • Kreditgewährungsprozesse und Bildung von Kreditnehmerverbünden
  • Verwendung und Qualität der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren
  • Ausgestaltung der Verfahren zur frühzeitigen Erkennung von Kreditrisiken
  • Zuordnung und Umgang mit Kreditnehmern in der Intensivbetreuung und Problemkreditbehandlung
  • Bildung von Risikovorsorge

 SEMINARTIPPS


Abzugrenzen ist die aufsichtliche Beurteilung angemessener Risikovorsorge von der handelsrechtlichen Betrachtung. So kann ein aufsichtlich begründeter Risikovorsorgebedarf über die handelsrechtlich zu bildende Risikovorsorge hinausgehen. Insofern muss ein Kreditnehmer mit aufsichtlichem Risikovorsorgebedarf nicht immer gleichzeitig auch einen Schuldnerausfall gemäß Art. 178 CRR darstellen.

Ein über die handelsrechtliche Wertberichtigung hinausgehender aufsichtlicher Risikovorsorgebedarf ist im Rahmen des ICAAP mit Risikodeckungspotenzial zu unterlegen. Demnach wirkt sich eine aufsichtlich geforderte Risikovorsorge zunächst limitierend auf das interne Kapital eines Instituts aus. Inwiefern eine aufsichtliche Risikovorsorge letztlich auch zur Bildung einer handelsrechtlichen Risikovorsorge führt hängt davon ab, wie der Jahresabschlussprüfer die Ergebnisse aus PaaR-Prüfungen einwertet. Die Berücksichtigung von Prüfungsfeststellungen seitens des Abschlussprüfers ergibt sich aus den Vorgaben von § 4 PrüfBV.

PRAXISTIPPS

  • Risikoorientierte Ableitung von Größenordnungen und zeitlichen Abständen innerhalb derer eine Überprüfung der Werthaltigkeit hereingenommener Kreditsicherheiten erfolgt.
  • Plausibilisierung im Rahmen der Bewertung von Immobiliensicherheiten verwendeter Parameter anhand von empirischen Verwertungsdaten.
  • Durchführung von Szenariobetrachtungen, um im Sinne einer zukunftsgerichteten und vorsichtigen Beurteilung der KDF Auswirkungen sich verändernder Komponenten innerhalb von Kapitaldienstgrenze und Kapitaldienst angemessen zu analysieren.
  • Festlegung von Forbearance-Kriterien und Implementierung dieser in die Kreditprozesse (u. a. Frühwarnsystem, Risikoklassifizierungsverfahren, Festlegung der Betreuungsintensität eines Kreditnehmers).


Beitragsnummer: 484

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
KfW-Hausbankprüfung als Mehrwert begreifen

Für jedes Programm bestehen Programmrichtlinien und Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit, die durch die Hausbank zu prüfen und einzuhalten

18.01.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.