Freitag, 10. Januar 2020

Immobilienmakler im Fokus der Geldwäschebekämpfung

Peter Keller, Abteilungsleiter Zentrale Stelle, FCH Compliance GmbH

Aufgrund der nach wie vor in Deutschland nicht bestehenden Einschränkungen beim Bargeldverkehr und somit auch der Möglichkeit, Immobilien usw. in bar zu bezahlen, hat sich Deutschland in diesem Bereich leider zu einem Hot Spot für Geldwäsche entwickelt.

SEMINARTIPPS

Neue BaFin AuAs zum Geldwäschegesetz, 23.–24.04.2020, Würzburg.

Knackpunkte der Geldwäschebekämpfung, 03.–04.12.2020, Frankfurt/M.

Da in Deutschland der Erwerb von Immobilien ausschließlich von Notaren, oftmals in Zusammenarbeit mit Immobilienmaklern erfolgen kann, rücken diese nun stärker in den Fokus der Geldwäschebekämpfung. Wenn man bedenkt, dass im Jahr 2019 in Deutschland über 77.000 Verdachtsmeldungen bzgl. eines Geldwäscheverdachtes an die FIU (Financial Intelligence Unit) abgegeben wurden und davon u. a. nur acht von Notaren stammen, ist dies eine logische Konsequenz der Finanzaufsicht bzw. der Ermittlungsbehörden. Gemäß der FIU beruhen viele der vorliegenden Verdachtsfälle auf einem Immobilienkauf mit Bargeld bzw. auf Immobiliengeschäften, die extrem unter bzw. extrem über dem üblichen Marktwert liegen.

Mit den Änderungen im Geldwäschegesetz vom 26.06.2017 traten neue bzw. verschärfte Vorschriften für die Geldwäschebekämpfung in Kraft. Von den Änderungen im Geldwäschegesetz waren neben den Banken u. a. auch Immobilienmakler, Notare sowie Güterhändler (z. B. Juweliere, Autohändler, Kunsthändler, etc.) betroffen.

BUCHTIPP

Risikoorientierte Geldwäschebekämpfung, 3. Aufl. 2018.

  

Leider sind viele vom Geldwäschegesetz betroffene Immobilienmakler bisher den Aufgaben zur Bekämpfung der Geldwäsche nicht vollumfänglich nachgekommen. Die vorgeschriebenen Aufgaben umfassen u. a.

- den Aufbau und die Durchführung eines Risikomanagements

- die Überprüfung der Identität des Vertragspartners (u. a. Kopien der Ausweispapiere)

- die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten

- die Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter

- Abgabe von Verdachtsmeldungen.

Als besonders wichtig ist hierbei vor allem die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten zu nennen. Leider werden Immobiliengeschäfte öfter als uns allen bewusst ist von Strohmännern für kriminelle Vereinigungen/Organisationen durchgeführt. Gerade deshalb ist hier ein besonderes Augenmerk auf den potentiellen Käufer und Auffälligkeiten zu seinen finanziellen Verhältnissen zu richten, um sich nicht der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig zu machen.

Im Zuge der Verschärfung des Kampfes gegen die Geldwäsche im Immobilienbereich wurde z. B. in Berlin am 06.01.2020 eine Taskforce eingerichtet, die ausschließlich für Verdachtsfälle von Geldwäsche im Bereich der Immobiliengeschäfte zuständig ist. Als Nebeneffekt erhofft man sich hierbei auch, dass die betroffenen Notare sowie Immobilienmakler verstärkt auf Hinweise bezüglich der o. g. Strohmannaktivitäten, auf Immobiliengeschäfte zu extrem über bzw. unter dem Marktwert liegenden Preisen sowie der Abwicklung der Geschäfte mit Bargeld achten und entsprechend bei Verdachtsmomenten zeitnahe Meldungen an die FIU abgeben, um die Geldwäsche in diesem Bereich reduzieren zu können.

Leider haben die Ermittlungsbehörden zudem in der Vergangenheit häufig festgestellt, dass die Erstellung von Ausweiskopien von Identifikationen anhand abgelaufener Legitimationspapiere durchgeführt wurden bzw. die Kopien der Ausweise von extrem schlechter Qualität waren und somit die Ermittlungen deutlich erschwert wurden.

PRAXISTIPPS

  • Beachten Sie die Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz und setzen Sie diese, soweit noch nicht erfolgt, zeitnah und dringend um.
  • Beachten Sie bei weiteren gesetzlichen Änderungen, dass eventuell erforderliche Anpassungen in ihren Abläufen umgesetzt werden.
  • Berücksichtigen Sie die Vorgaben des Geldwäschegesetzes zur Identifikation Ihrer Kunden sowie der hierfür erforderlichen Legitimationspapiere.
  • Achten Sie auf die Gültigkeit sowie eine gute Qualität bei den zu kopierenden Legitimationspapieren (Ausweiskopien).


Beitragsnummer: 4547

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