Dienstag, 27. Februar 2018

Keinen Rechtsmissbrauch in Widerrufsfällen bei verspäteter Vertragsreue

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Thümmel, Schütze & Partner

In einem Fall, in dem das Berufungsgericht das Widerrufsrecht mit der Begründung als rechtsmissbräuchlich und damit als nicht bestehend angesehen hatte, es liege ein Fall sehr später Vertragsreue aufgrund gewandelter wirtschaftlicher Verhältnisse vor, hebt der Bundesgerichtshof in seinem Urt. v. 09.01.2018, Az. XI ZR 402/16, hervor, dass ein Verstoß des Widerrufenden gegen § 242 BGB nicht daraus hergeleitet werden könne, der vom Gesetzgeber mit der Einräumung des Widerrufsrechts intendierte Schutzzweck sei für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht leitend gewesen. Ebenso wenig hänge das Ergebnis einer Subsumption unter § 242 BGB davon ab, wie gewichtig der Belehrungsfehler gewesen ist.

Seminartipp

BauFi-Tage: Aktuelle Rechtsfragen rund um die Baufinanzierung, 13.11.2018, Frankfurt/M.



Beitragsnummer: 440

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Analoge Anwendung von § 288 I 1 BGB auf verspätete Kontoentsperrung

Ein Kunde hat einen Schadensersatzanspruch nach § 288 I 1 BGB , wenn ihm der Zugriff auf sein Kontoguthaben wg. verspätete Freigabe verwehrt wurde.

21.03.2024

Beitragsicon
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall gilt grundsätzlich die Entgeltfortzahlung, bei der Arbeitsgeber u.a. auf den Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls zu achten hat.

05.04.2024

Beitragsicon
Neue EU-RL: Im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge

Zur Sicherung der Verbraucher-Rechte bei den im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträge sind grundlegende Änderungen zukünftig in der Bank umzusetzen.

25.04.2024

Beitragsicon
Immaterieller Schadensersatz bei DSGVO Verstoß

Die Befürchtung der missbräuchlichen Verwendung personenbezogenen Daten nach einem DSGVO-Verstoß kann zu einem Schadensersatzanspruch führen.

21.02.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.