Dienstag, 19. November 2019

Prüfungsstandards: Die EBA beruhigt

Willy Patrice Tchabet Tchato, Consultant, FCH Consult GmbH

Die European Banking Authority (EBA), die offiziell seit März 2019 in Paris ansässig ist, hat im Rahmen ihres Arbeitsprogramms 2020 nicht nur ihre strategischen Prioritäten festgelegt, sondern auch ihre Verantwortlichkeiten im Rahmen ihrer Aktivitäten und gleichzeitig ihre Verpflichtung bekräftigt, solide und qualitativ hochwertige Buchführung und Buchführungsinformationen für den Bank- und Finanzsektor sowie transparente und vergleichbare Abschlüsse zur Stärkung der Marktdisziplin zu fördern. Die EBA befürwortet auch solide Prüfungspraktiken, die zur Qualität der Unternehmensberichterstattung und zur Erstellung von Berichten beitragen, die für den Abschlussprüfer nützlich und verständlich sind. Die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards wird daher genau verfolgt. Wenn sich internationale Standardsetzer für Rechnungslegung und Abschlussprüfung mit einem Problem befassen, das Finanzinstitute oder Bankenaufsichtsbehörden betrifft, trägt die EBA zum Prozess bei. Der Beitrag der EBA erfolgt durch ihre Stellungnahme, hauptsächlich in Form von Briefen sowie Standardprojekten oder durch den direkten Austausch. Kommentare werden auf der EBA-Website veröffentlicht, um eine ausreichende Transparenz des Prozesses zu gewährleisten. Die EBA versichert jedoch, dass sie nicht für die Entwicklung, Interpretation oder Implementierung von Rechnungslegungs- oder Prüfungsstandards verantwortlich ist, sondern Überwachungsrichtlinien entwickeln kann, um die Kohärenz und die Konvergenz der Praktiken zu verbessern.








SEMINARTIPPS

Auslagerungen im Fokus der MaRisk und BAIT, 05.12.2019, Köln.

Risikoanalysen bei Auslagerungen, 02.11.2020, Hamburg.

Zwingender Einbezug der SREP-Anforderungen in die Revisionsarbeit, 03.11.2020, Hamburg.


BERATUNGSANGEBOT

Auslagerung MaRisk-Compliance.


PRAXISTIPPS

  • Angesichts vorstehender Feststellungen ist es daher unerlässlich, dass Banken und Finanzinstitute nach dem Vier-Augen-Prinzip von externen Experten begleitet werden.
  • Die Kenntnisnahme der laufenden Diskussionen zwischen der EBA und internationalen Standardsetzern ist ein guter Weg, um die Interpretation von Standards, die noch in Projekt sind, zu antizipieren.
  • Unsere Fachzeitschrift RevisionsPraktiker beschäftigt sich auch regelmäßig mit der Entwicklung der neuen Standards sowie den damit verbundenen Interpretationen.



Beitragsnummer: 3695

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