Montag, 30. September 2019

IDW ES 2 mit wesentlichen Neuerungen zur Sanierung

Standard für Sanierungskonzepte IDW S 6 als Grundlage für Insolvenzpläne

Prof. Dr. Wolfgang Portisch, Leiter Bereich Bank- und Finanzmanagement an der Hochschule Emden/Leer.

Dr. Gunnar Jansen, Leiter Marktrisiko/Bewertungsmethoden, NORD/LB, Norddeutsche Landesbank Girozentrale.[1]

I. Anpassung des IDW ES 2 n. F.

Das Planverfahren gem. §§ 217 bis 269 InsO ist ein erfolgreiches Sanierungsinstrument in der Insolvenz, das ein Kernstück der seinerzeitigen Insolvenzrechtsreform von 1999 darstellt. Der Standard IDW S 2 aus dem Jahr 2000 zu den Anforderungen an Insolvenzpläne ist mittlerweile in die Jahre gekommen, so dass eine Überarbeitung angebracht erscheint[2].

Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 01.03.2012 sind neuere Finanzierungsmethoden wie der Debt-Equity-Swap eingeführt worden. Des Weiteren hat sich der IDW S 6 als Standard für Sanierungskonzepte etabliert und kann in Teilen auch für Insolvenzpläne Verwendung finden[3]. Somit wird mit dem ES 2 n. F. vom IDW der Entwurf einer Neufassung des IDW Standards: Anforderungen an Insolvenzpläne (IDW ES 2 n. F.) vorgelegt, der zu bewerten ist[4].

In der vorliegenden Überarbeitung wurden unter anderem die übersichtliche Darstellung des Verfahrensablaufs, die ausdrückliche Forderung nach einem Sanierungskonzept, die den Kernanforderungen des IDW S 6 entspricht, detaillierte Ausführungen zur Gruppenbildung, zur Quotenvergleichsrechnung, zum Debt-Equity-Swap, zum Forderungsverzicht oder auch zur Mängelgewährleistung mit aufgenommen. [...]
Beitragsnummer: 3255

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