Mittwoch, 7. August 2019

EU-Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen veröffentlicht

Andrea Neuhof, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner

Am 26.06.2019 wurde die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) im Amtsblatt der EU (L 172/18) veröffentlicht.

Die Richtlinie ist damit in Kraft getreten, womit auch der Startschuss für die nationale Ausgestaltung durch die Mitgliedsstaaten während der zweijährigen Umsetzungsfrist – die auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängerbar ist – gefallen ist.

BUCHTIPP

Cranshaw/Paulus/Michel (Hrsg.), Bankenkommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2016.



Ziel der Richtlinie ist u. a. die Schaffung eines europaweit einheitlichen Rechtsrahmens zur präventiven Restrukturierung angeschlagener Unternehmen im Vorfeld einer möglichen Insolvenz. Vorgesehen ist hierbei ein gerichtliches Planverfahren für

  • eine finanzielle Restrukturierung, insbesondere der Passivseite der Bilanz,
  • gesellschaftsrechtliche Maßnahmen, etwa die Ausschließung von Gesellschaftern, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen sowie
  • eine Restrukturierung der Aktivseite der Bilanz, beispielsweise durch Asset- oder Sharedeals, übertragende Sanierung o. ä.

Operative Sanierungsmaßnahmen sollen im Rahmen des Planverfahrens zulässig sein, werden jedoch z. T. aufgrund befürchteter Auswirkungen auf den Fortbestand u. a. von Arbeitsplätzen als bedenklich angesehen.

Die Vorgaben zur Umsetzung lassen in den meisten Punkten breite Spielräume zu. Nach der Ausgestaltung des Zugangs zur Eigenverwaltung und zum Schutzschirmverfahren im Rahmen des ESUG wird es in Deutschland damit – abgesehen von dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz vom 09.12.2010 für Banken – erstmals zu einem gesetzlich geregelten vorinsolvenzlichen Verfahren zur Sanierung angeschlagener Unternehmen kommen. Ob und welche Auswirkungen die gesetzliche Ausgestaltung auf die bereits bestehende, auf Basis gesetzlicher Einzelregelungen in erster Linie durch die Rechtsprechung ausdifferenzierte und weitgehend auf dem Gedanken des allseitigen Konsenses aufbauende Sanierungspraxis haben wird, bleibt abzuwarten.

Der Text der Richtlinie ist unter dem Link abrufbar.




Beitragsnummer: 2818

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Neue EU-RL: Im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge

Zur Sicherung der Verbraucher-Rechte bei den im Fernabsatz geschlossenen Verbraucherverträge sind grundlegende Änderungen zukünftig in der Bank umzusetzen.

25.04.2024

Beitragsicon
Situationen und Kriterien bei steckengebliebenen Bauträger-Vorhaben

Leistungsstörungen bei Bauträger-Finanzierungen sorgen bei der Bauträger-Bank für Rechts- & Finanzierungsfragen. Ein aktueller Überblick für Troubleshooter.

26.06.2024

Beitragsicon
Risiko- und Compliance-Kultur als Management-Aufgabe für Bankvorstände

Effektiver Kulturwandel wird mit Implementierung konkreter & operationalisierbarer Risiko- & Compliance-Kulturzielen in die Unternehmensstrategien erreicht.

28.06.2024

Beitragsicon
Machen statt warten! – Sind Banken heute schon startklar für DORA?

Im Beitrag geht es um DORA-Anforderungen & reguläre IKT-Risikomanagementrahmenwerk (RMF), deren RTS größere Prozess-Auswirkungen in Instituten haben können.

13.05.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.