Freitag, 18. April 2025

Rezension: Grüneberg BGB Chat-Book 2025

Buch + KI-Anwendung FRAG DEN GRÜNEBERG

Grüneberg: BGB Chat-Book 2025. Buch + KI-Anwendung FRAG DEN GRÜNEBERG. C.H.Beck, München, 84. Aufl. 2025. 3.283 S., 175 €.

 

Der Palandt heißt jetzt Grüneberg und sonst ändert sich nix? Naja, nicht so ganz. DER Standardkommentar zum BGB wurde vom Verlag ja nie digital, z. B. in Beck-Online, angeboten. Dafür gibt es das Werk nun mit einer KI-Anwendung. Und damit ist der Beck-Verlag (Glückwunsch!) Vorreiter, auch wenn der zweitgrößte juristische Fachverlag gleich nachgezogen ist.

Dabei verfolgt Beck wie stets die Strategie „schütz das Buch“. Den Grüneberg gibt’s also entweder als Papierbuch wie früher auch oder man erwirbt die Grüneberg-Karte für 50 € zum Buch dazu (separat nicht erhältlich) und hat die KI-Funktion dabei. Diese beinhaltet folgende Features:

  • Online-Volltext-Suche mittels Stichwörtern nach Fundstellen oder nach Randnummern.
  • Dem Grüneberg können Fragen gestellt und Dialoge mit ihm geführt werden.
  • Mit über 250.000 Verlinkungen kann auf zitierte Fundstellen online zugegriffen werden: Aufsätze, Gerichtsurteile und Gesetzestexte aus Beck-Online. Dazu muss kein Beck-Online-Produkt abonniert werden!
  • Die Kommentierungen online sind entweder in der bekannten „Grüneberg-Telegrammsprache“ oder als von der KI übersetzten Langfassung erhältlich. Mit Copy and Paste (Urheber- und Verlagsrechte beachten!) kann sie einfach übernommen werden.
  • Auch Entwürfe von E-Mails, Schreiben und Schriftsätzen für die juristische Arbeit kann die Grüneberg-KI erstellen.

Alle Antworten kommen ausschließlich aus den originalen Inhalten der 84. Auflage des Grüneberg. Es sind also einerseits keine Verwässerungen durch ungeprüfte Inhalte aus dem Internet zu befürchten. Andererseits kann die KI nur das liefern, was im Palandt, pardon, Grüneberg, drin ist. Also bei Spezialfragen zum Bankrecht wie Vorfälligkeitsentschädigung oder Negativzinsen/Verwahrentgelte sind die Grenzen des Papierbuches natürlich auch die Grenzen der KI, da darf man sich keinen Illusionen hingeben.

Selbstverständlich befindet sich der BGB-Kommentar auf dem aktuellsten Rechtsstand und enthält etwa die Absenkung von Schriftformerfordernissen im BGB zur Förderung digitalen Wandels (4. BürokratieentlastungsG), Änderungen im AGB-Recht bei Verträgen zwischen Unter nehmen im Finanzmarktbereich (ZukunftsfinanzierungsG, neuer § 310 Abs. 1a BGB), Änderungen im Darlehensrecht (KreditzweitmarktförderungsG, neuer § 493 Absatz 7 BGB, geänderter § 504 Abs. 2 Satz 1 BGB) etc.

Das ist aber im Vergleich zum großen Schritt für den Grüneberg der ganz normale Schritt, den die Autoren des Kommentars jedes Jahr mit der Neuauflage seit 84 Auflagen geleistet haben. Insgesamt ist die KI-Funktion ein wirklicher Fortschritt in der Bedienung des Werkes und inzwischen auch für all jene empfehlenswert, die bisher um den Kommentar wegen der gruseligen Abkürzungssprache – wie der Rezensent – einen großen Bogen gemacht haben. Immerhin ist ja der Vorsitzende des XI. Zivil-/Bankrechtssenates des BGH Mitbearbeiter des Werkes und das Bankrecht damit prominent vertreten.

 

Prof. Dr. Patrick Rösler, Rechtsanwalt und Vorstandsvorsitzender FCH AG


Beitragsnummer: 22897

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