Mittwoch, 29. Mai 2019

Umsetzung der neuen Risikotragfähigkeit-Vorgaben

Dr. Daniel Baumgarten, Teamleiter Risikotragfähigkeit und Kapital, Sparkasse KölnBonn

Überarbeitete aufsichtliche Vorgaben zur Risikotragfähigkeit und Kapitalplanung

In Annäherung an die Erwartungen der EZB an die Ausgestaltung des ICAAP haben die BaFin und die Deutsche Bundesbank im Mai 2018 ein überarbeitetes Leitlinienpapier zur Risikotragfähigkeit veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich an unmittelbar von der BaFin beaufsichtigte Less Significant Institutions (LSI) und enthält Vorgaben, die von der nationalen Aufsicht zukünftig bei der Beurteilung der bankinternen Risikotragfähigkeitskonzepte zugrunde gelegt werden.

SEMINARTIPPS

RWA-Optimierung bei knapper werdendem Eigenkapital, 21.10.2019, Frankfurt/M.

Übergang Going Concern-Ansatz auf neue normative RTF-Perspektive, 22.10.2019, Frankfurt/M.

Neue ICAAP-/ILAAP-Grundsätze: Herausforderungen für die Banksteuerung, 23.10.2019, Frankfurt/M.

Neue RTF-Praxis:(un)sachgerechte adverse Szenarien als Herausforderung, 24.10.2019, Frankfurt/M.

12. Hamburger Bankenaufsicht-Tage 2019, 04.–05.11.2019, Hamburg.

Zwar bietet der Annex des neuen Leitfadens die Möglichkeit, die bisher in Deutschland weit verbreiteten Going-Concern-Ansätze (Fortführungsansätze) zunächst weiter zu nutzen. Nach einer ersten Analyse- und Vergleichsphase beschäftigen sich nun jedoch viele deutsche Institute vermehrt mit der perspektivischen Umsetzung der neuen Vorgaben in Form der normativen und ökonomischen Perspektiven.

Weiterentwicklung der Kapitalplanung als Grundlage der normativen Perspektive

Das Ziel der normativen Perspektive ist die Sicherstellung der Erfüllung aufsichtlicher Mindestkapitalquoten und relevanter Kapitalpufferanforderungen über einen Horizont von mindestens drei Jahren. Zur Erfüllung der bestehenden Anforderung in MaRisk AT 4.1 Tz. 11 dürfte jedes deutsche Institut bereits bisher eine Kapitalplanung durchführen und entsprechende langjährige Erfahrungswerte aufweisen.

Der primäre Umsetzungsaufwand der deutschen LSI bei der Einführung der normativen Perspektive wird daher in einer Weiterentwicklung der Ableitung und Dokumentation der Szenarien liegen und in diesem Zusammenhang insbesondere bei der Entwicklung des oder der adversen Szenarien. Diese sollen neben einer von der Planung abweichenden Entwicklung gemäß den neuen Anforderungen auch Risiken aus der ökonomischen Perspektive berücksichtigen. Die Entwicklung des geforderten sinnvollen „Zusammenspiels“ der beiden Sichtweisen bei der Entwicklung der Szenarien wird bei vielen Instituten voraussichtlich den Großteil des Umsetzungsaufwands ausmachen. Nicht zu vernachlässigen ist darüber hinaus die in Tz. 22 des neuen Leitfadens formulierte Anforderung einer Planung der Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals.

Liquidationsansatz als Grundlage der ökonomischen Perspektive

Die ökonomische Perspektive dient der langfristigen Sicherung der Substanz des Instituts und dem Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht. Der institutsindividuelle Umsetzungsaufwand zur Ausgestaltung der ökonomischen Perspektive ist in hohem Ausmaß davon abhängig, ob das bisherige Risikotragfähigkeitskonzept des Instituts einen Liquidationsansatz („Gone Concern“) beinhaltet. Ist dies nicht der Fall, fehlen dem Institut in der Regel Erfahrungswerte bzgl. der barwertigen Risikoquantifizierung zu einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Mit dieser Herausforderung sieht sich eine große Anzahl der deutschen LSI konfrontiert. Laut der kürzlich veröffentlichten „Range of Practice“-Studie der Deutschen Bundesbank zur Risikotragfähigkeit nutzten im Zeitraum 2015 bis 2017 knapp 93 % der deutschen LSI ausschließlich einen buchwertigen Fortführungsansatz.

Doch auch für Institute, die bereits in ihrem bisherigen Risikotragfähigkeitskonzept einen Liquidationsansatz verwenden, wird sich im Rahmen der Einführung der ökonomischen Perspektive Analyseaufwand ergeben. So ist sowohl auf Seite der Quantifizierung der einzelnen wesentlichen Risiken als auch bei der Definition des Risikodeckungspotenzials jeweils kritisch zu überprüfen, ob die dem Liquidationsansatz zugrunde liegende Annahme einer fiktiven Zerschlagung des Instituts eine Rolle spielt. Denn die ökonomische Perspektive zielt zwar wie der Liquidationsansatz auf eine barwertige, von der Rechnungslegung und Regulatorik losgelöste Betrachtung ab, das Ziel des Schutzes der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht wird jedoch unter der Prämisse der Unternehmensfortführung verfolgt.

PRAXISTIPPS

  • Zeitnahe intensive Auseinandersetzung mit den überarbeiteten Vorgaben inkl. Testrechnungen und Auswirkungsanalysen.
  • Übergreifende Überprüfung der risikostrategischen Ziele.
  • Frühzeitige Einbindung der Adressaten des Risikoreportings bzgl. der anstehenden Änderungen in den Instrumenten der Risikosteuerung.


Beitragsnummer: 2277

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