Freitag, 8. März 2024

Jahresabschluss – auf die Inhalte kommt es an

Effektive Ausgestaltung der Prüfungshandlungen – Neuerungen kennen und im Prüfplan richtig integrieren

Matthias Peil, Leiter Gesamtbanksteuerung, Kreissparkasse Gelnhausen

Die Interne Revision (IR) steht vor der Herausforderung, risikoorientiert die relevanten Themen und den entsprechenden Prüfungsumfang für die (Vor-)Prüfung des Jahresabschlusses zu identifizieren. Ein möglicher Ansatz hierfür ergibt sich aus den Grundsätzen des IDW PS 230: Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmens im Rahmen der Abschlussprüfung.

Schwerpunkte und aktuelle Herausforderungen bzw. Neuerungen

Die Identifikation inhärenter Risiken im Rahmen der Prüfungsplanung durch den Abschlussprüfer basiert auf einem umfassenden Verständnis des zu prüfenden Unternehmens (sog. business understanding). Dies erfordert ausreichende Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit, das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld. Diese Einschätzung erfolgt nicht nur einmalig bei Erstprüfungen, sondern wird kontinuierlich in Folgeprüfungen weiterentwickelt.

Obwohl die Interne Revision üblicherweise kein Verständnis für das eigene Institut entwickeln muss, sind bestimmte business understanding-Grundsätze hilfreich und unter Umständen geboten, um eine effektive inhaltliche Planung der Prüfungsaktivitäten zu gewährleisten. Anlehnend an IDW PS 230 werden dabei gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen, Branchenentwicklungen sowie unternehmensspezifische Merkmale, einschließlich Eigentümerstruktur, Geschäftsaktivitäten und rechtlicher Rahmen, betrachtet.

Die Analyse dieser Aspekte führt regelmäßig zu neuen und sich entwickelnden Schwerpunktthemen in den Abschlüssen der Institute. Für den aktuellen Jahresabschluss könnten insbesondere folgende Themen von Bedeutung sein:

Mit den seit Juli 2022 erfolgten Zinsschritten hat die EZB eine Zinswende eingeleitet, um der gleichzeitig anziehenden Inflation entgegenzuwirken. Dies führt zu steigenden Zinserträgen, bringt aber auch Herausforderungen durch die Inversität der Zinskurven mit sich.

Im Jahresabschluss 2022 ergaben sich bereits Belastungen auf die Bewertungsergebnisse bei Wertpapieren in den Depots A der Institute. Hier stellten sich komplexe Fragen zu Bewertungsvorschriften, insbesondere zur Widmung von Wertpapieren in die Liquiditätsreserve oder den Anlagebestand.

Die Fristentransformation bei „typischen“ Regionalinstituten führt vermehrt zu Belastungen der Barwerte im Zinsbuch. Die durchschnittliche Verzinsung der Aktivseite kann nicht mit der erwarteten Verzinsung der Passivseite mithalten, was zu Verpflichtungsüberschüssen führen kann.

Das gestiegene Zinsniveau wirkt sich indirekt auf den Immobilienmarkt, insbesondere in Verbindung mit der allgemein schwierigen Situation (Materialknappheit, Fachkräftemangel) aus. Dies beeinflusst die Bewertung von Immobilien, insbesondere hinsichtlich Normalherstellungskosten und Kapitalisierungszinssätzen.

Die erstmalige Folgebewertung neuer Bilanzierungsstandards gewinnt dadurch im Jahresabschluss 2023 an Bedeutung, wobei insbesondere die Überprüfung von Annahmen zur Ermittlung von Pauschalwertberichtigungen im Fokus stehen.

Die Bilanzansätze der Vorjahre müssen aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren einer Folgebewertung unterzogen werden, insbesondere im Zusammenhang mit Prämiensparverträgen. Hier sollte die Revision genau hinschauen.

Die neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD haben noch keine konkreten Auswirkungen für den Jahresabschluss 2023, aber eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem erweiterten Umfang ist ratsam, da spätestens mit dem kommenden Jahresabschluss die Vorgaben einzuhalten und damit auch von der Revision zu überprüfen sind.

PRAXISTIPPS

  • Konzentrieren Sie sich bei der Risikoorientierung auf aktuelle und fokussierte Sachverhalte im Jahresabschluss.
  • Nutzen Sie die Grundsätze des IDW PS 230 für Ihre inhaltlich-sachliche Planung und die Bestimmung des Prüfungsumfangs.
  • Beginnen Sie frühzeitig mit den Vorbereitungen zur Erstellung eines CSRD-Nachhaltigkeitsberichts 2024.
  • „Nach der Prüfung ist vor der Prüfung“. Prüfen Sie auch unterjährig Sachgebiete im Rechnungswesen, um bei der Abschlussprüfung ausreichend Zeit für Fokusthemen zu haben.

Beitragsnummer: 22539

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