Ramona Gärtner, MA Interne Revision, Volksbank Gronau-Ahaus eG
I. Anforderungen der Aufsicht an die Personalarbeit
Am 29.06.2023 hat die BaFin die 7. Novelle ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) veröffentlicht. Eine Konsultation 02/2024 in der Entwurf-Fassung vom 15.02.2024 zur 8. Novelle ist bereits veröffentlicht. Hierbei – und auch in der aktuellen Version der MaRisk – ist der Bereich Personal nicht ausschließlich von den regulatorischen Vorgaben des AT 7 (Ressourcen), hier insbesondere von AT 7.1 (Personal) betroffen, sondern muss sich ebenfalls mit den weiteren Inhalten der aufsichtsrechtlichen Vorgaben beschäftigen. Diese müssen mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie der Personalstrategie (wenn vorhanden) konsistent sein.
Bereits in AT 1 (Vorbemerkung der MaRisk) wird auf die Festlegung von Strategien, Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie bestimmte Schlüsselfunktionen eingegangen. Aufgrund der Verbindung zwischen den Menschen des Instituts und den Prozessen ist hier eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Organisation (inkl. IT) und Personal erforderlich, um eine reibungslose Umsetzung der definierten Prozesse zu gewährleisten. Dennoch bleibt weiterhin die Geschäftsleitung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich (AT 3 der MaRisk). [...]
Beitragsnummer: 22534