Michael Hülsiggensen, Head of DACH Market, Markteintritt & Business Development, SurePay
I. Einführung: Die neue Verordnung zu Instant Payments
Im Oktober 2022 hat die EU-Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag angenommen, demzufolge alle Bürger und Unternehmen mit einem Konto in einem EU- oder EWR-Land einen Zugang zu Instant Payments in Euro erhalten sollen. Die sogenannte Instant Payments-Verordnung umfasste dabei zu Beginn der Diskussion im Wesentlichen drei Kernpunkte:
- Allgemeine Verfügbarkeit: Jeder Zahlungsdienstleister in der EU muss Euro-Echtzeitzahlungen anbieten.
- Bezahlbarkeit: Dafür dürfen keine höheren Gebühren als bei einer normalen SEPA-Transaktion erhoben werden.
- Mehr Vertrauen in Echtzeitzahlungen: Zahlungsdienstleister sollen nachprüfen müssen, ob die Angaben des Auftraggebers zur IBAN und dem Namen des Zahlungsempfängers zusammenpassen, damit der Auftraggeber gegebenenfalls vor Ausführung der Zahlung auf einen Fehler oder Betrugsversuch hingewiesen werden kann.
Echtzeitzahlungen sollten also sicherer, problemlos abwickelbar und schneller werden, während Bankkunden dabei keine höheren Kosten als bei klassischen Online-Überweisungen entstehen. So sollten Hindernisse für Sofortzahlungen beseitigt werden und die Technologien des Echtzeit-Zahlungsverkehrs dem gesamten Zahlungsverkehrssektor Auftrieb geben. [...]
Beitragsnummer: 22533
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