Matthias Peil, Leiter Gesamtbanksteuerung, Kreissparkasse Gelnhausen
Zu Beginn der idealerweise erstellungsbegleitend durchgeführten (Vor-)Prüfung des Jahresabschlusses setzt sich die Interne Revision pflichtgemäß im Rahmen ihrer Prüfungsplanung damit auseinander, welche Aspekte sie beim jeweiligen Institut prüft. Maßgeblich determiniert dabei das für den individuellen Prüfungsauftrag zur Verfügung gestellte Budget in Prüfungstagen die personelle und damit indirekt auch die sachlich-inhaltliche Planung.
I. Art und Umfang der Prüfungshandlungen
Zunächst sollte im Rahmen der Planungsaktivitäten genau abgestimmt werden, welche Erwartungen der Abschlussprüfer als einer der Adressaten der Prüfung der Internen Revision (IR) an ihre Prüfungsaktivitäten stellt. Dabei können unterschiedliche Ansätze die Effizienz der jeweiligen Prüfungshandlungen – sowohl der Internen Revision als auch des Abschlussprüfers – erhöhen:
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Beitragsnummer: 22521