Dienstag, 5. März 2024

Bankvertrieb im nachhaltigen Transformationsprozess

Wie Banken CSRD, ESRS & Co. vertrieblich nutzen können

Joachim Fröhlich Vorstand Vertrieb, Evangelische Bank

Hans-Christoph Reese, Direktor Nachhaltige Kundenprojekte, Evangelische Bank

I. Einleitung

Zahlreiche Stimmen schimpfen über die „Regulierungswut“ der EU und prangern die ausufernde Bürokratie als Bremse der Wirtschaft an. Doch Wirtschaft und Gesellschaft werden sich einem nachhaltigen Transformationsprozess nicht entziehen können. EU-Richtlinien, wie die zur Nachhaltigkeits-Taxonomie oder zur nicht-finanziellen Berichterstattung (CSRD) sowie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind deutliche Vorboten dieser Entwicklung. Praxiserfahrungen zeigen, dass viele Banken ihre Kunden scheinbar wenig oder unzureichend über das aufklären, was auf sie zukommt. Das muss sich ändern. Mit diesem Beitrag soll zum einen der Kontext erläutert werden, in den die neue Berichtspflicht eingebettet ist und wie diese durch ihre Inhalte und ihre Systematik auf Bankkunden einwirkt. Zum anderen sollen Anstöße geliefert werden, wie Banken den nachhaltigen Transformationsprozess für eine Vertiefung ihrer Kundenbeziehungen nutzen können.

Spätestens mit dem Action Plan on Sustainable Finance der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) aus dem Jahr 2019 und dem darauffolgenden Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken Anfang 2020 musste der Finanzwirtschaft klar werden, dass Nachhaltigkeit nicht mehr nur ein hübsches Verkaufsargument ist, mit dem man, auch wenn das geschäftliche Handeln ansonsten herzlich wenig auf Gemeinwohl und eine nachhaltige Gesellschaft ausgerichtet war, Kunden ein gutes Kaufgefühl vermitteln kann. EBA und BaFin machten deutlich, dass nicht-nachhaltiges Handeln sich in ernsthaften finanziellen Risiken manifestieren kann und Aufklärung, Beobachtung und Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken daher in das Risikomanagement eines jeden Bankinstituts zu implementieren sind. Mit der 7. MaRisk-Novelle vom 29.06.2023 beschreibt die BaFin nun verbindlich ihre Verwaltungspraxis hinsichtlich der Berücksichtigung von ESG-Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung eines von ihr beaufsichtigten Unternehmens. Banken müssen demnach ihre Immobilienbestände unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten neu bewerten und darlegen, wie sie ESG-Kriterien in ihrem Kreditentscheidungsprozess berücksichtigen. Das wird massive indirekte Auswirkungen auf die Beziehung Kunde – Bank haben.

Gleichzeitig steigen die direkten Anforderungen an Unternehmen, über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berichten: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind aufeinander abgestimmte Gesetzeswerke, die ineinandergreifen. Jedes dieser Gesetze zieht eine Pflicht zur Offenlegung und Berichterstattung nach sich. Darum geht es aber nur vordergründig: Richtig verstanden, enthalten diese Regelungen nicht weniger als den Plan zum nachhaltigen Umbau unserer Wirtschaft. Und dieser Umbau wird vor keinem Unternehmen halt machen, gleich welcher Größenordnung. Und jedes Unternehmen ist Kunde einer Bank. Deshalb gilt: Wenn Banken sich einen finanzierungsfähigen Kundenstamm erhalten wollen, sollten sie sich aktiv in den Transformationsprozess einbringen.

Die Verfasser dieses Beitrags sind Mitarbeiter eines Bankinstituts für Kirche, Gesundheit- und Sozialwirtschaft, das nachhaltiges Handeln gegenüber seinen Kunden und der Gesellschaft seit seiner Gründung als zentralen Auftrag versteht und dieser Grundhaltung durch die Gestaltung seiner Produkte, seiner Dienstleistungen und seiner Kundenbeziehungen Ausdruck verleiht.

[...]
Beitragsnummer: 22484

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