Matthias Peil, Leiter Gesamtbanksteuerung, Kreissparkasse Gelnhausen
Die (Vor-)Prüfung des Jahresabschlusses erfordert von der Internen Revision eine detaillierte Auseinandersetzung mit den hierbei zu prüfenden Aspekten. Die zur Verfügung stehenden Prüfungstage beeinflussen maßgeblich die sachliche und inhaltliche Ausgestaltung der Prüfungshandlungen. In einem ersten Schritt sollten die Gestaltung und der Umfang der Prüfung festgelegt werden.
Gestaltung und Umfang der Prüfmaßnahmen
Es ist ratsam, die Erwartungen des Abschlussprüfers, als eine der Zielgruppen der Internen Revision (IR), in die Planungsaktivitäten einzubeziehen. Verschiedene Ansätze können die Effizienz der Prüfhandlungen steigern:
Unterjährige Prüfungen im Rahmen üblicher prozessbezogener Prüfungen ermöglichen die Integration von Prozessen zur postenbezogenen Erstellung von Aktiva oder Passiva. Der Prüfungsbericht fokussiert sich dann analytisch auf die Entwicklung bestimmter Posten (z. B. Anlagevermögen, Rückstellungen).
In Verbindung mit der Prüfungsplanung, einschließlich der Einbeziehung des Rechnungswesens als verantwortlicher Einheit für den Jahresabschluss, bietet es sich an, gemeinsam mit dem Abschlussprüfer zu erörtern, welches die wesentlichen Geschäftsvorfälle des aktuellen Jahresabschlusses sind und wie grundsätzlich die Erfassung dieser Vorfälle erfolgt.
Die vorzeitige Klärung der Vorgaben minimiert die Prüfungsrisiken für die Revision und damit auch für den Abschlussprüfer. So sollte auch grundsätzlich die Frage gestellt werden, welche Posten und in welchem Umfang diese von der IR geprüft werden. Der Abschlussprüfer kann dann einzelne Ergebnisse nutzen, um den Gesamtaufwand und damit die Kosten für die Bank zu reduzieren.
Bei einigen Posten wird der Abschlussprüfer eigene Prüfungen durchführen müssen, insbesondere bei sogenannten Key Audit Matters (KAM). Effizienzgewinne können hier eventuell dennoch erzielt werden, indem die Revision zumindest einen kleinen Teil der Arbeit des Abschlussprüfers vorbereitet oder übernimmt.
Zusammenfassung der Prüfungsansätze
Die Revisionen sollten zusammen mit dem Abschlussprüfer und der Fachabteilung für jeden Abschlussposten feststellen, ob eine Prüfung der einzelnen Bilanzposten (sowie zugehörige GuV-Posten und Anhangangaben) sinnvoll ist und wer diese Prüfungen dann vornimmt. Grundsätzlich stehen dann die folgenden Prüfungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Alleinige Prüfung durch die Interne Revision unter Berücksichtigung der Verwertbarkeitsgrundsätze des Abschlussprüfers (u. a. Unabhängigkeit, fachliche Eignung der Revision).
- Vorarbeiten oder Prüfung von Teilaspekten durch die Revision in enger Abstimmung mit dem Abschlussprüfer, um einen Effizienzgewinn für alle Beteiligten zu erzielen.
- Alleinige Prüfung durch den Abschlussprüfer.
Eine undifferenzierte Prüfung aller Abschlussposten durch die Interne Revision widerspricht den Grundsätzen der risikoorientierten Prüfung und einem modernen Ansatz in der Revision.
Im nächsten Newsletter beschäftigen wir uns mit der Frage nach der inhaltlichen Ausgestaltung der Jahresabschlussprüfung und welche wichtigen Neuerungen seit den letzten Abschlüssen hinzugekommen sind.
Praxistipps:
- Überdenken Sie Ihren bisherigen Prüfungsansatz für die (Vor-)Prüfung des Jahresabschlusses und tragen Sie so zur Effizienz bei der Erstellung bzw. Abschlussprüfung bei.
- Stimmen Sie gegebenenfalls Veränderungen im Vorgehen rechtzeitig mit Ihrem Abschlussprüfer ab.
- Integrieren Sie das Rechnungswesen frühzeitig in die Festlegung des Prüfungsansatzes, da es für die Erstellung des Abschlusses verantwortlich ist.
Beitragsnummer: 22457