Dr. Maik Bdeiwi, AML/CFT-Experte
Nicht nur für Kreditinstitute ist es regelmäßig von Bedeutung, zu wissen, ob der Vertragspartner oder die an den Transaktionen Beteiligten in einer Branche tätig sind, die im Allgemeinen als Hochrisikobranche in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung angesehen wird.
Ob beispielsweise im Rahmen der Due-Diligence-Prüfungen, der Risikoanalyse oder bei der Bewertung von auffälligen Sachverhalten – es ist unerlässlich, zu wissen, von welchen Branchen ein erhöhtes Geldwäscherisiko ausgehen kann. Obwohl das Geldwäschegesetz Hilfestellung in Form einer nicht abschließenden Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell höheres Risiko gibt und zudem die bereits 2017 gestartete nationale Risikoanalyse Risikofelder definiert sowie die FIU regelmäßig auf entsprechende Risiken aufmerksam macht, drängt sich der Eindruck auf, dass aktuellere Erkenntnisse regelmäßig in den Hintergrund rücken. Vielmehr hält man bei der Beantwortung der Frage nach Risikobranchen an alten Zöpfen fest und stützt sich zum Teil auf mehr als zehn Jahre alte Veröffentlichungen oder eine Studie zum Dunkelfeld der Geldwäsche aus den Jahren 2014 und 2015, deren Aussagekraft von vielen als deutlich überschätzt bezeichnet wird.
Im Rahmen des vorliegenden Beitrages werden für einen Zeitraum von fünf Jahren (internationale) Ereignisse und Veröffentlichungen aufgeführt und bewertet, die dazu geeignet sind, bestimmten Branchen ein erhöhtes Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko zuzuschreiben.
„Ist der Vertragspartner einer Risikobranche zuzuordnen?“ [...]
Beitragsnummer: 22415