Julia Schiel, Leiterin Meldewesen, Abteilung Betriebswirtschaft, Sparkasse Karlsruhe
I. Einleitung
„Viel erreicht, aber noch nicht am Ziel“ lautet der Titel eines Fachartikels der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im BaFin Journal Juni 2019.[1] Seit der Finanzkrise 2008 strebt die Aufsicht zielstrebig die Stärkung der Widerstandskraft in der Finanzbranche an. Gerade vor dem Hintergrund der ökonomischen Dynamik in der vergangenen Dekade sollen Institute manövrierfähig bleiben. Neben den anspruchsvollen wirtschaftlichen Rahmenbedingen führen die aufsichtlich formulierten Anforderungen an die Kapitalausstattung zu einer weiteren Limitierung. Insbesondere die im Jahr 2022 eingeführten und 2023 vorzuhaltenden Kapitalpufferanforderung für systemische Risiken von Wohnimmobilienfinanzierungen sowie dem antizyklischen Kapitalpuffer verdeutlichen das Bestreben der Aufsicht zu mehr Finanzstabilität. Die Finalisierung dieses Vorgehens steht mit der Umsetzung der CRR III auf Grundlage des Basel III-Papiers, auch Basel IV genannt, voraussichtlich zum 01.01.2025 an. Auch wenn der finale Gesetzesentwurf noch ausstehend ist, lässt sich aus der Trilog-Verhandlung eine risikosensitivere und damit Kapitalquoten belastende Neufassung der Berechnungsmodalitäten ableiten. [...]
Beitragsnummer: 22373
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