Esra Höffgen, Projektleiter ESG Rating, Creditreform Rating AG
Um globale Nachhaltigkeitsziele – wie die Begrenzung der Erderwärmung auf weniger als 2 °C – erreichen zu können, soll EU-weit gezielt Kapital in nachhaltige Investments umgelenkt werden. Daraus resultieren direkte Anforderungen für Finanzdienstleister, die über unterschiedliche regulatorische Kanäle für die Institute relevant werden.
So sind gemäß der 7. MaRisk Novelle Finanzinstitute nun direkt dazu verpflichtet, ESG-Risiken angemessen und explizit in ihre Risikoinventur einzubeziehen. Die BaFin knüpft mit ihren aktuellen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) somit direkt an die Empfehlungen ihres Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken aus dem Jahr 2019 an. Die formalisierte Einbeziehung der ESG-Risiken bedeutet, dass diese nun verbindlich in die Risikosteuerungs- und Risikomanagementprozesse der Kreditinstitute integriert werden müssen und innerhalb der „klassischen“ Risikokategorien wie Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken zu messen und zu beurteilen sind.
Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen haben jedoch weder eine regulatorische Verpflichtung noch direkte Anreize, verlässliche ESG-Daten selbst zu erheben und zu berichten. Selbst im Rahmen der EU‑weiten Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), sind nur große sowie börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen zur Berichterstellung verpflichtet, was in Deutschland nur auf einen geringen Teil der Unternehmen zutrifft.
Dementsprechend stehen Banken vor der Herausforderung, die Nachhaltigkeit von Unternehmen verlässlich zu bewerten, auch wenn diese Unternehmen noch gar keine Informationen zu ihrer eigenen Nachhaltigkeit verfügbar haben.
Um das Ziel der Umlenkung von Kapitalströmen in nachhaltige Investments zu erreichen, ist eine detaillierte Analyse und Bewertung der Nachhaltigkeit von Unternehmen, Banken und Finanzdienstleistern notwendig, damit nachhaltige Investments überhaupt erst identifiziert werden können. Die bereits beschriebene Messung von ESG-Risiken in den Exposures von Finanzinstituten kann daher nur ein Teil der eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen darstellen. Der andere Teil besteht darin, Transparenz über die eigene Nachhaltigkeitsperformance zu schaffen. Hierbei können ESG-Ratings behilflich sein, die eine fundierte, objektive und tiefgreifende Nachhaltigkeitsbewertung darstellen, welche strukturiert in den Entscheidungen von Unternehmen und Privatpersonen berücksichtigt werden können.
Damit nimmt ein ESG-Rating eine ähnliche Stellung wie ein Kreditrating ein. Unabhängige Ratingagenturen übernehmen die objektive Bewertung der Nachhaltigkeit über ein Unternehmen oder einen Finanzdienstleiter. Die Analyse und Interpretation der relevanten Informationen – die Due Dilligence – wird somit den Stakeholdern (z. B. Investoren, Mitarbeitern und Kunden) abgenommen, was Unsicherheiten und Aufwand für diese reduziert.
Wie Banken effizient die regulatorischen Anforderungen im Bereich der Nachhaltigkeit erfüllen und ebenfalls Transparenz über ihre eigene Nachhaltigkeit schaffen können, wird im kostenfreien FCH TopPartner „Nachhaltigkeit mit ESG-Scores & Ratings messbar machen“ am 25.10.2023 von 10:00–11:30 Uhr verdeutlicht. Hier der Link zur kostenfreien Anmeldung: Link
PRAXISTIPPS
- Rahmenbedingungen im Bereich Nachhaltigkeit
- Zuverlässige Bewertung der Nachhaltigkeit von Unternehmen auch bei eingeschränkter Datenverfügbarkeit
- Transparenz schaffen über die eigene Nachhaltigkeit sowie Strategien, Ziele und konkrete Maßnahmen im ESG-Kontext
Beitragsnummer: 22300