Norbert Baumstark, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V.
I. Hintergrund der neuen Regelungen zu den Immobiliengeschäften
Die BaFin führt in ihrem Schreiben an die Spitzenverbände vom 29.06.2023 zur 7. Novelle der MaRisk[1] (unter II. zu den Anforderungen an das Immobiliengeschäft) aus, dass das jahrelange Niedrigzinsumfeld bei vielen Kreditinstituten zu einer Erosion der Erträge im klassischen Zinsgeschäft geführt habe, weshalb viele Institute bei der Suche nach weiteren Ertragsquellen das Immobiliengeschäft aufgenommen und ausgebaut hätten. Nach der Finanzkrise 2007 und 2008 ergab sich eine Niedrigzinsphase, eine bankseitige Zunahme in Immobilieninvestitionen folgte als Reaktion.
Diese Niedrigzinsphase ist nun nach mehreren Zinserhöhungen ausgelaufen, entsprechend ergaben sich auch wesentliche Folgeänderungen im Immobilienmarkt und in der Ausrichtung der Banken bezüglich Immobilieninvestitionen.
Dennoch steht die Regulierung in den neuen MaRisk, Teil BTO 3. Auch wenn sich die Situation geändert hat, sind die aus den Vorjahren eingebrachten Immobilienrisiken weiterhin eine beachtliche Aktivposition, welcher sich die Aufsicht widmen wird und auch widmen muss.
Weiterhin führt die BaFin in ihrem Schreiben aus, dass sich hinsichtlich des Geschäftsgegenstands gewisse Parallelen zum Kreditgeschäft ergeben würden: So sei die Handhabung von Immobiliensicherheiten ein selbstverständlicher Aspekt vieler Kreditbeziehungen. Während aber für das Kreditgeschäft seit Jahren aufbau- und ablauforganisatorische Mindestanforderungen etabliert seien, sei das Immobiliengeschäft weitgehend ungeregelt, was zu Unsicherheiten in der Aufsichts- und Prüfungspraxis geführt habe. Mit der 7. MaRisk-Novelle sollten daher Mindestanforderungen an das Immobiliengeschäft der Institute eingeführt werden. [...]
Beitragsnummer: 22249