Freitag, 7. Juli 2023

Einhaltung güterbezogener Sanktionen in internationalen Finanzierungen

Identifizierung von Handlungsbedarf, Maßnahmen und Umsetzung geeigneter Schritte aus Sicht der Compliance

Andreas Reschke, Senior Compliance Referent, Operative Compliance KfW und Gründer von Compliance-Circle.com 

 

Auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 folgte das bis dato umfangreichste und komplexeste Sanktionsregime der Europäischen Union. Von den getroffenen Maßnahmen sind neben den sektoralen und personenbezogenen Sanktionen auch güterbezogene Restriktionen umfasst. Die Anzahl an Gütern, welche Handelsbeschränkungen unterliegen, hat sich seitdem vervielfacht. Güterbezogene Maßnahmen richten sich aktuell jedoch nicht nur gegen Russland, sondern auch gegen Belarus, Ukraine (annektierte Gebiete) sowie Syrien. 

Aufgrund der bisherigen wirtschaftlichen Verflechtung Russlands mit der EU und weiteren Drittsaaten befanden und befinden sich eine Vielzahl solcher Güter in den Lieferketten internationaler Akteure. Zudem hat Russland ein Interesse daran, bestimmte Güter, die einem Exportverbot nach Russland unterliegen, zur Stützung der heimischen Wirtschaft oder zur Unterstützung der militärischen Maßnahmen weiterhin zu beschaffen. Einem Exportverbot unterliegen u. a. Erzeugnisse der Spitzentechnologie, bestimmte Fahrzeuge und Maschinen, Technologien für die Energiewirtschaft und auch sogenannte Luxusgüter. Zu den Gütern, die nicht aus Russland eingeführt werden dürfen, zählen u. a. Rohöl und raffinierte Erdölerzeugnisse, Kohle, Stahl, Edelmetall und Zement, Holz, Asphalt und Kunststoffe.

Seitens der EU-Kommission und europäischer Aufsichtsbehörden wird ein Unterlaufen der EU-Sanktionen als großes Risiko angesehen und Gegenmaßnahmen initiiert. So werden mittlerweile auffällige Handelsmuster einzelner Drittstatten durch einen EU-Sonderbeauftragten identifiziert und überwacht. Ferner stellt die EU eine Ausweitung der EU-Sanktionen auf Dritte in Aussicht, wenn diese eine Umgehung von EU-Sanktionen systematisch ermöglichen oder begünstigen.

Angesichts der gegenwärtigen geopolitischen Situation, dem gestiegenen Risiko von Sanktionsumgehungen durch Dritte sowie der umfangreichen Anzahl potenziell betroffener Güter sollte die Compliance Organisationseinheit prüfen, ob die geschäftsabschließenden Stellen (Markt) hinsichtlich dieser Entwicklungen und bestehender Einschränkungen und Risiken zu sensibilisieren sind.

In diesem Fall ist zunächst zu klären, in welchen Finanzierungsformen erhöhte Wachsamkeit erforderlich ist. Dies ist beispielsweise in Finanzierungen der Fall, in denen 

  1. Güter durch Finanzierungsparteien beschafft werden oder eine Beschaffung über eine nachgelagerte Ebene beauftragt wird.
  2. Güterbeschaffungen Dritter durch Kreditlinien oder Kreditgarantien ermöglicht oder unterstützt werden.

Um die geschäftsabschließenden Stellen und die betroffenen externen Finanzierungspartner zu sensibilisieren, eignen sich Schulungen und Informationsschreiben für die internen Stellen. Ferner können Schreiben an die Finanzierungspartner vorbereitet und im Bedarfsfall über den Markt verschickt werden.

Ergänzend zu vorgenannten Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die mit den Finanzierungspartnern geschlossenen Verträge eine rechtssichere Verpflichtung zur Beachtung von EU-Sanktionen, inklusive etwaiger Güterbeschränkungen, umfassen und von einer Beachtung durch den Vertragspartner auszugehen ist.

Vorgenannte Maßnahmen tragen dazu bei, den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen und reduzieren das Risiko, gegen güterbezogene Sanktionen zu verstoßen. Sie erhöhen jedoch auch weiter den Ressourcenaufwand innerhalb von Compliance, da damit ein engerer Beratungsbedarf und Monitoring-Aufwand einhergeht. 

 

PRAXISTIPPS

  • Stellen Sie sicher, dass die betroffenen internen Stellen hinsichtlich der geltenden restriktiven Maßnahmen im Zusammenhang mit Gütern sensibilisiert sind.
  • Bieten Sie diesen Stellen Schulungen und einen Kommunikationskanal im Falle von Rückfragen an.
  • Ein aktueller Überblick über güterbezogene Sanktionen findet sich u. a. über die EU Sanctions Map, Reiter „Measures“ und Eintrag "Restrictions on goods". Falls erforderlich, kann eine genauere Unterkategorie ausgewählt werden. 
  • Prüfen Sie, ob die Einhaltung von EU-Sanktionen ausreichend an Vertragspartner delegiert wird und davon ausgegangen werden kann, dass diese auch restriktive Maßnahmen betreffend Güter umsetzen.
  • Führen Sie ggf. Gespräche mit Ihren Vertragspartnern, um sich von einer angemessenen Überwachung durch diese oder nachgelagerte Stellen zu überzeugen.

Beitragsnummer: 22196

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