Dr. Thomas-Andreas Ziesenitz, Abteilungsdirektor, Finanzierung, Fördergeschäft und Wirtschaftspolitik, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
I. Vorbemerkungen
Der angemessene Umgang mit Nachhaltigkeitsrisken ist in bankaufsichtsrechtlicher Hinsicht aktuell zu einer der größten Herausforderungen zu zählen. Seitdem die EU-Kommission ihren Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums im Jahr 2018 veröffentlicht hat, wird an die Finanzindustrie die weitreichende Erwartung gerichtet, privates Kapital in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu lenken.[1] Durch nachhaltigkeitsrelevante Investments soll der Finanzsektor zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen und für die Einhaltung des im Pariser Abkommens von 2015 vereinbarten Klimaschutzzieles sorgen.[2] Gerade im Gebäudesektor sind die Potenziale zur Reduktion von Treibhausgasemissionen besonders hoch. Damit fällt dem Immobilienfinanzierungsgeschäft der Banken eine Schlüsselrolle zu. Banken müssen offenlegen, in welchem Umfang ihr Kreditportfolio den strengen Vorgaben der europäischen Taxonomie für Nachhaltigkeit entspricht (EU-Taxonomie).
II. Bankaufsichtliche Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken
Für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisken gibt es noch keine abschließenden Vorgaben. Inwieweit Kreditinstitute Nachhaltigkeitsrisken in ihren bankinternen Prozessen berücksichtigen müssen, ist noch Gegenstand aufsichtlicher Untersuchungen. Über den Bedeutungszuwachs der Nachhaltigkeit besteht jedoch kein Zweifel. Die Veröffentlichungen verschiedener europäischer und nationaler Bankaufsichtsbehörden hatten sich bisher primär damit auseinandergesetzt, ein einheitliches Verständnis über die Natur von Nachhaltigkeitsrisken im Bankgeschäft zu verschaffen. Sie vermittelten Ansätze, wie Banken ihre Nachhaltigkeitsrisken in den Bereichen Strategie, Risikocontrolling und der bankaufsichtlichen Offenlegung einbeziehen sollen. Weitere Überlegungen betreffen den Kreditvergabeprozess. Als wesentlich sind diesbezüglich die nachstehenden Publikationen zu nennen:
• BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (2019)
• EBA-Leitlinien (EBA/GL/2020/06) für die Kreditvergabe und -überwachung (2020)
• EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken mit Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf Risikomanagement und Offenlegungen (2020)
• EBA report on management and supervision of ESG risks for credit institutions and investment firms (2021)
Vor allem das BaFin-Merkblatt hat die Diskussion über Nachhaltigkeitsrisiken in Deutschland stark befördert. Den aktuellen Stand, wie Banken ihre Nachhaltigkeitsrisiken behandeln sollen, hat die Deutsche Bundesbank unlängst in ihrem Monatsbericht ausgeführt.[3]
1. Zum Verständnis von Nachhaltigkeitsrisiken und ihren Wirkungszusammenhängen [...]
Beitragsnummer: 22140