Mittwoch, 19. April 2023

Zulässigkeit von Verwahrentgelten bei Neuverträgen

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart

Nachdem das Oberlandesgericht Dresden bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 18.01.2022, 8 U 1389/21, festgehalten hatte, dass es sich bei der Vereinbarung eines Verwahrentgelts bei Neueröffnung von Girokonten um eine AGB-rechtlich nicht überprüfbare Hauptpreisabrede handelt (vgl. Edelmann, BTS, Ausgabe Februar 2022, S. 3 f.) und der Berufungsführer nicht bereit war, daraufhin seine Berufung zurückzunehmen, hat das Oberlandesgericht Dresden nunmehr seine bereits im Hinweisbeschluss klargestellte Auffassung in seinem Urteil vom 30.03.2023, 8 U 1389/21, bestätigt, die Berufung gegen das Urteil des LG Leipzig zurückgewiesen und die Revision zugelassen.

Damit wird der Bundesgerichtshof demnächst Gelegenheit haben, auch über diese Frage zu entscheiden (zur Zulässigkeit von Negativzinsen bei Schuldscheindarlehen wird der BGH wohl bereits am 09.05.2023, XI ZR 544/21, eine Entscheidung verkünden).


Beitragsnummer: 22110

Beitrag teilen:

Produkte zum Thema:

Produkticon
Recht des Bankkontos: AGB-Recht & (un-)zulässige Entgelte

379,00 € exkl. 19 %

13.11.2023

Produkticon
Ihr Weg zur PRICING EXCELLENCE, 2. Auflage

69,00 € inkl. 7 %

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
Negativzinsen bei Schuldscheindarlehen

BGH entscheidet, dass Negativzinsen im Rahmen eines Schuldscheindarlehen nicht anfallen können.

22.05.2023

Beitragsicon
Wirksamkeit von Verwahrentgelten

Die Vereinbarung eines Verwahrentgelts ist als Hauptpreisabrede der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle entzogen sowie zudem nicht unangemessen & intransparent.

23.10.2023

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.