Dr. A. Dominik Brückel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und stellvertretender Referatsleiter Aufsichtsrecht, Ansprechpartner für das Hinweisgebersystem 360, AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nach mehreren Versuchen, Änderungen und verschiedenen Entwürfen haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat im Mai 2023 dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zugestimmt. Das Gesetz ist einen Monat nach der Verkündung, am 02.07.2023, in Kraft getreten, was bedeutet, dass Unternehmen nun spätestens jetzt mit den neuen Verpflichtungen konfrontiert sind.
I. Einleitung
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde erlassen, um die EU-Whistleblower-Richtlinie umzusetzen. Deutschland hat die Frist zur Umsetzung dieser Richtlinie verpasst, was dazu führte, dass die Europäische Kommission im Februar 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Das Ziel der Richtlinie ist es, die Meldung, Untersuchung und Verfolgung von Verstößen gegen das EU-Recht zu erleichtern und den Schutz der Hinweisgeber zu verbessern. Das deutsche Gesetz geht sogar über die europäischen Vorgaben hinaus, da es auch Verstöße gegen nationale Rechtsvorschriften abdeckt und Unternehmen vor Haftungsansprüchen und Imageschäden schützen soll.
Das Gesetz regelt den Schutz vor Repressalien für Personen, die Informationen über mögliche Verstöße melden, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Es legt auch Bedingungen fest, unter denen Hinweisgeber ihre Informationen öffentlich machen dürfen. Unternehmen müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, wie die Einrichtung interner Meldestellen, um sicherzustellen, dass Beschäftigte Verstöße vertraulich melden können. Diese Meldestellen bewerten die gemeldeten Informationen und ergreifen entsprechende Maßnahmen.
II. Schutzbereich [...]
Beitragsnummer: 22102