Henning Riediger, Prüfungsleiter im Referat Bankgeschäftliche Prüfungen, Deutsche Bundesbank, Hannover[1]
I. Einordnung der Strategien im Risikomanagement
Um die täglichen Entscheidungsfindungen zu systematisieren und an einem Zielbündel auszurichten, gibt es das Instrument der Strategie, welche das Geschäftsmodell abbilden soll. Die Strategien bilden somit den Rahmen der geschäftlichen Aktivitäten und fokussieren sowie begrenzen zugleich den Ressourceneinsatz. Somit sind die strategischen Vorgaben die maßgebliche Informationsquelle der Aufsicht, wenn es darum geht, dass Geschäftsmodell zu analysieren. Insbesondere die Begrenzungsfunktion ist von enormer Bedeutung, soll die Strategie doch als Leitplanke und nicht nur als „Fahrbahnmarkierung“ fungieren.
Welche Anforderungen sind mit den Strategien aus der bankaufsichtlichen Perspektive verbunden? Welche inhaltlichen und prozessualen Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Strategien als Instrument die Umsetzung eines angemessenen Risikomanagements im Sinne des § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation, konkretisiert durch die MaRisk, ermöglichen? Welche Schwierigkeiten und Problemstellungen gibt es hierbei in der Praxis der Institute? Welche systematischen Schwächen treten wiederholt auf? [...]
Beitragsnummer: 22077
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