Stefan Millinger, Bereichsleitung Risikomanagement, Bankhaus Carl Spängler & Co AG
Der ICAAP und der ILAAP sind integraler Bestandteil der Banksteuerung und gemeinsam als ICLAAP maßgeblich für den wirtschaftlichen Fortbestand einer Bank. Die Aufsicht würdigt beide Bestandteile der Banksteuerung im Rahmen des SREP vor dem Hintergrund der Angemessenheit in Bezug auf das jeweilige Geschäftsmodell und die Governance der Bank.
Die Verzahnung beider Sichten ergibt sich nicht zuletzt aus dem Umstand, dass Liquidität auch Solvabilität bedingt und umgekehrt. Die integrative Steuerung mit Hilfe beider Sichten wird dadurch erleichtert, dass viele Prinzipien sowohl im ICAAP als auch ILAAP anzuwenden sind. Die EZB (ICAAP- bzw. ILAAP-Leitfaden; 2018) und EBA (EBA-GL-2016-10) liefern hier Orientierung.
Sehen wir uns die Kernaussaugen der, seitens der EZB publizierten, Prinzipien im Folgenden etwas genauer an. Ausgangspunkt bildet die zentrale Verantwortung des Managements für den ICAAP als auch für den ILAAP, u. a. ausgedrückt über die Erklärung der Angemessenheit und die prozessuale Einbettung. Ganz wesentlich ist es hierbei, das Management durch ein entsprechendes Reporting (die richtigen Kennzahlen) dazu in die Lage zu versetzten.
Entscheidend ist auch die Integration des ICAAP und des ILAAP in das bestehende RAF. Dabei geht es vor allem um die Abstimmbarkeit mit strategischen Vorgaben, der Planung (inkl. Szenarien), den Stresstests und der Sanierungsplanung – die zugrunde liegenden Annahmen bzw. Stories sollten widerspruchsfrei sein.
Die Sicherung der kurz- bzw. mittelfristigen Überlebensfähigkeit der Bank eint als gemeinsames Ziel ICAAP und ILAAP. Risiken aus unterschiedlichen, sich ergänzenden Sichten zu betrachten und deren Wesentlichkeit für das eigene Geschäftsmodel zu berücksichtigen, ist dabei von entscheidender Bedeutung. So ist gewährleistet, alle materiellen Risiken zu erfassen.
Es ist essenziell, dass Kapital- und Liquiditätsbestandteile klar definiert und von hoher Qualität sind. Wesentlich vor diesem Hintergrund ist eine entsprechende Konsistenz mit den Vorgaben zur Eigenveranlagung (u. a. reg. Haircuts), die Beachtung der Aufteilung in Anlage- und Umlaufvermögen verbunden mit dem jeweiligen Belehnpotenztial und eine entsprechende Bewertung der Realisierbarkeit stiller Reserven.
Für den ICAAP und ILAAP getroffene Annahmen und Methoden sollen angemessen, konsistent und durchgängig validiert sein. Damit muss eine Abstimmbarkeit mit dem Geschäftsmodell, der Risikotoleranz, dem Risikoappetit und der Risikostrategie gegeben sein. An der Stelle ist ein Validierungsbericht, der sämtliche Parameter, die verwendet werden (sofern diskretionär), auf die Güte der Annahmen hin untersucht und eine qualitative Aussage zur Angemessenheit beinhaltet, von zentraler Bedeutung.
Zu guter Letzt ist es wichtig, dass Stressszenarien und adverse Szenarien aus Kapital- und Liquiditätssicht die Überlebensfähigkeit sicherstellen. Das gelingt durch eine Abstimmung mit der Risikoinventur hinsichtlich der geschäftsmodellspezifischen „Painpoints“ sowie durch Beachtung der Konsistenz der getroffenen Annahmen mit dem Sanierungsplan. Zusammenfassend liefern die o. a. Kernaussagen einen guten Rahmen, um die im SREP geforderte Konsistenz in den verschiedenen Risikobetrachtungsweisen zu erzielen. So umgesetzt, erleichtern diese die integrative Gesamtbanksteuerung erheblich.
PRAXISTIPPS
- Bedeutung der Darstellung wesentlicher Wirkungszusammenhänge.
- Abstimmbarkeit mit der Geschäftsstrategie und Geschäftsmodell.
- Integrierte Kapital- und Liquiditätsplanung als zentrales Element.
- Verständliches Reporting mittels überschaubarem Kennzahlenset.
Beitragsnummer: 22005