Sonntag, 30. April 2023

Auswirkungen der neuen EBA-Richtlinie auf Geldwäschebeauftragte

Anforderungen des Geldwäschebeauftragten auch unter Würdigung der neuen EBA Richtlinie

Alexander Eberhard, Manager, Prokurist, Financial Services, BDO AG und Johannes Pretsch, Senior Associate, Financial Services, BDO

I. Einleitung 

Mit der Entsprechenserklärung der BaFin vom 01. Dezember 2022[1] ist aus der Leitlinie zu Strategien und Verfahren in Bezug auf das Compliance-Management und die Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten gem. Art. 8 und Kapitel VI der Richtlinie (EU) 2015/849) (EBA GL) ein für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zu beachtendes Dokument geworden. Nicht nur seit Veröffentlichung am 14. Juli 2022 wird diese neuerliche regulatorische Anforderung an die Geldwäsche-Compliance-Funktion von der European Banking Authority bei den Verpflichteten diskutiert. Dieser Beitrag soll die neuen Leitlinien im Kontext der bestehenden Regulierung einordnen und Hinweise geben, welchen Anforderungen ein besonderes Augenmerk bei laufenden GAP-Assessments gewidmet werden sollte. Die Verpflichteten sollten mindestens zur kommenden Prüfungssaison entsprechende Anpassungen vorgenommen haben, um wesentlichen Feststellungen vorzubeugen.

II. Bisheriger Stand

Bereits vor der Veröffentlichung der EBA GL waren an die Gesamtorganisation der Geldwäscheprävention bei den Verpflichtenden eine Vielzahl Anforderungen gerichtet. Jedoch waren diese Anforderungen in vielen Bereichen durch den Gesetzgeber oder die Aufsicht nicht weiter konkretisiert. Auch wenn die bestehende Kommentarliteratur[2] versucht, weitere Details anzubieten, führte der bisherige Status zu großen Unterschieden bei der Umsetzung der Anforderungen. Durch die Veröffentlichung der Leitlinie werden die Anforderungen an die gesamte Geldwäsche-Compliance-Funktion wesentlich konkretisiert und ein einheitlicher Rahmen an die Organisation gestellt, der insbesondere nach den EBA-Leitlinien zu den Risikofaktoren in der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine weitere Lücke schließt und die anzuwenden Standards weiter hebt.

III. EBA GL MLRO [...]
Beitragsnummer: 22000

Weiterlesen?


Dies ist ein kostenpflichtiger Beitrag aus unseren Fachzeitschriften.

Um alle Beiträge lesen zu können, müssen Sie sich bei MeinFCH anmelden oder registrieren und danach eines unserer Abonnements abschließen!

Anmeldung/Registrierung

Wenn Sie angemeldet oder registriert sind, können Sie unter dem Menüpunkt "BankPraktiker DIGITAL" Ihr

aktives Abonnement anschauen oder ein neues Abonnement abschließen.

Beitrag teilen:

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
8. MaRisk Novelle – Herausforderungen für Finanzinstitute

Die BaFin hat eine Neufassung der MaRisk vorgestellt, die insb. die Umsetzung der EBA-Leitlinien zu IRRBB und CSRBB in deutsches Aufsichtsrecht überführt.

01.03.2024

Beitragsicon
Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit in unsicheren Zeiten

Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftslage auf die Beurteilung der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit: Anforderungen an Unterlagen und Kommentierung

05.10.2022

Beitragsicon
AML/CFT: Herausfordernde Zeiten zwischen Extremen und Extremismus

Das Themenfeld Terrorismus/Extremismus ist für jedes Kreditinstitut relevant – die Frage ist nur, ob man erkennt, wie hoch die Relevanz ist.

12.04.2023

Beitragsicon
Präventionsmaßnahmen zur Terrorismusfinanzierung im Fokus

Extremismus und Terrorismusfinanzierung erkennen, die aktuellen Herausforderungen für Geldwäschebeauftragte ableiten, Risikoanalyse & Monitoring anpassen

15.02.2024

Beitragsicon
Vergütungsregelungen durch die Hintertür? Der neue BT 8 MaComp

Die Überführung der Leitlinien in den BT 8 der MaComp hat verschiedene wesentliche Änderungen für diesen nach sich gezogen.

09.04.2024

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.