Marko Mohrenz, Bereichsdirektor Interne Revision, Volksbank Münsterland Nord eG
Die Interne Revision muss in Fusionsprojekten eine herausfordernde Doppelrolle ausfüllen. Zum einen ist ein Fusionsprojekt aufgrund seiner Wesentlichkeit – auch aufsichtsrechtlich gefordert – angemessen revisionsseitig zu begleiten. Andererseits ist der Revisionsbereich bzw. die Revisionsfunktion auch selbst ein Teil des Umsetzungsprojektes einer Fusion.
I. Einleitung
Die Begleitung von wesentlichen Projekten ist eine der Kernaufgaben der Internen Revision. Auch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)[1] fordern in BT 2.1 Tz. 2 zwingend die begleitende Tätigkeit in vom Institut als wesentlich kategorisierten Projekten – natürlich unter Wahrung der Unabhängigkeit und der Vermeidung von Interessenkonflikten.
Fusionsprojekte sind aufgrund des Umfangs, der Komplexität, der geplanten (finanziellen und mitarbeiterbezogenen) Ressourcen sowie auch der Innen- und Außenwirkung eine besondere Herausforderung. Daher ist auch die Projektbegleitung durch die Interne Revision nicht mit der Begleitung anderer wesentlicher Projekte zu vergleichen. Der Projektplan einer Fusion beinhaltet vollumfänglich die aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen eines Instituts, d. h. aus Sicht der Internen Revision ist grundsätzlich die vollständige Prüfungslandkarte thematisch betroffen. Darüber hinaus umfasst die Projektarbeit zur Vereinheitlichung aller Bereiche und Aktivitäten aber auch die Prozesse der Internen Revision selbst. Über die eigene Betroffenheit ist sie daher in einer Doppelrolle in das Projekt involviert, die nicht nur inhaltlich eine komplexe Aufgabe darstellt, sondern auch eine Herausforderung hinsichtlich der einzusetzenden Ressourcen ist.
II. Aufsichtsrechtlicher Rahmen [...]
Beitragsnummer: 21983