Mittwoch, 19. Januar 2022

Prüfung des Internen Kontrollsystems durch die Interne Revision

Möglicher Lösungsansatz zu der Frage: „Wie lässt sich das Sachgebiet prüfen, wenn die Interne Revision doch selbst ein Teil davon ist?“

Björn Seebach, Interne Revision, Fachbereich Allgemeine Revision, Fraud, Compliance und Geldwäsche, VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG

 

I.        Einleitung

Bei der jährlichen Planung steht man häufig vor dem Problem, welche Prüfungshandlungen für das neue Prüfungsjahr zu berücksichtigen sind, um den Vorgaben einer ordnungsgemäß ausgestalteten Revision, wie sie von der Aufsicht gefordert wird, vollumfassend entsprechen zu können. Immer mehr in den Fokus bei Sonderprüfungen nach § 44 KWG rückt die quantitative und qualitative Ausgestaltung der Internen Revision als Teil des IKS. Genau hier liegt dann auch das Problem vieler Revisionsabteilungen. Welche Prüfungen müssen eingeplant werden, um das IKS ausreichend beurteilen und gegenüber der Geschäftsleitung erkannte Schwachstellen verdeutlichen zu können. 

 

II.      Externe Vorgaben

1.         Externe Vorgaben und Feststellungen bei Prüfungen nach § 44 KWG zur Internen Revision

a)         Externe Vorgaben

Die Interne Revision ist Bestandteil des Risikomanagements von Kreditinstituten gem. § 25a KWG. Die Einrichtung einer angemessenen und funktionsfähigen Internen Revision ist in den MaRisk in AT 4.4 eindeutig geregelt. In den vergangenen Jahren ist festzustellen, dass die BaFin im Rahmen von Sonderprüfungen nach § 44 KWG den Fokus der Prüfungen auch auf die Tätigkeit der Internen Revision legt. Selbst wenn nicht explizit eine Sonderprüfung der Internen Revision angekündigt wird, ist festzustellen, dass die Prüfungsfeststellungen aus den geprüften Bereichen, wie zum Beispiel der Gesamtbanksteuerung oder des Kreditgeschäftes, bereits während einer Sonderprüfung mit den Feststellungen der Internen Revision abgeglichen werden. Daraus schlussfolgernd ergeht dann vom jeweiligen Prüferteam das Ergebnis, ob die Interne Revision den Anforderungen an die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit nach Ansicht der Aufsicht entspricht.[1] [...]
Beitragsnummer: 21961

Weiterlesen?


Dies ist ein kostenloser Beitrag aus unserem Beitragsarchiv.

Um diese Beiträge lesen zu können, müssen Sie sich bei MeinFCH anmelden oder registrieren und danach auf Beitragsarchiv klicken.

Anmeldung/Registrierung

Wenn Sie angemeldet oder registriert sind, können Sie unter dem Menüpunkt "Beitragsarchiv" Ihre

Beiträge anschauen.

Beitrag teilen:

Produkte zum Thema:

Produkticon
Abgrenzung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im IKS

379,00 € exkl. 19 %

22.09.2023

Produkticon
NEU: Implementierung & Weiterentwicklung Interne Kontrollsysteme (IKS)

Beiträge zum Thema:

Beitragsicon
HR-Prozesse in der Prüfung

Die Personalarbeit rückt weiter in den Fokus der Aufsicht. Die Mitarbeitenden sind u.a. die Grundlage für ein wirksames IKS.

04.03.2024

Beitragsicon
Prüfung des Managements von Immobilienrisiken

Nach Zinswende 2022 und neuen Regulierungen müssen Banken Immobilienrisiken neu bewerten und managen für Zukunftssicherheit.

02.04.2024

Beitragsicon
IT-Sonderprüfungen – Professionelle Vor- und Nachbereitung

Das Risiko für eine Sonderprüfung mit IT-Bezug ist höher denn je. Wie können sich Banken bestmöglich vorbereiten und Mängel strukturiert abarbeiten?

21.07.2023

Beitragsicon
Umsetzung eines wirksamen IKS im Bereich der Banksteuerung

Messbare, relevante Schlüsselkontrollen im Risikocontrolling-Prozess

02.09.2022

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.