Freitag, 9. Dezember 2022

Haftungsrisiken beim Vertrieb nachhaltiger Kapitalanlagen

EU-Regulierung „Sustainable Finance“, zivilrechtliche Haftungsgrundsätze und präventive Maßnahmen zur Haftungsvermeidung

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart

I. Einleitung und Hintergrund

1. EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums (Sustainable Finance)“

Am 25.09.2015 hat die EU ihre Agenda 2030 verabschiedet, in welcher u. a. 17 globale Nachhaltigkeitsziele definiert und damit der Weg in eine nachhaltige Zukunft in wirtschaftlicher, sozialer und umwelttechnischer Hinsicht festgelegt wurde. 

Ende 2016 wurde wiederum im Rahmen des erstmals rechtsverbindlichen und weltweit geltenden Pariser Klimaschutzübereinkommens das Ziel festgelegt, entschlossener gegen Klimaänderungen vorzugehen, indem u. a. die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emmissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung. 

Damit die Ziele des Pariser Abkommens konsequent verfolgt und messbar gemacht werden können, hat die EU im März 2018 ihren Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums (Substainable Finance)“ veröffentlicht, mit welchem eine umfassende Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen auf den Weg gebracht wurde.

Dabei war eines der wesentlichen Ziele, die Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges Wachstum zu erreichen. Im Dezember 2019 wurde der „Grüne Deal“ bekanntgegeben mit dem Ziel, in Europa eine faire und wohlhabende Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu erschaffen, in der ab dem Jahr 2050 keine Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist.

2. EU-Verordnungen Sustainable Finance

Um diese gewünschte und gewollte Neuausrichtung der Kapitalflüsse in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft auch im Finanzwesen zu erreichen, wurden unterschiedliche Vorgaben in Form von EU-Verordnungen auf den Weg gebracht.

a) Offenlegungs-Verordnung

Zu einer der maßgeblichen EU-Verordnungen gehört die Offenlegungs-Verordnung 2019/2088 vom 27.11.2019 (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, welche ab dem 10.03.2021 Geltung entfaltet.  [...]
Beitragsnummer: 21947

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