Davor Brcic, B.A. (Banking/Finance) Syndikus, Prokurist/Bereichsleiter Recht/Beauftragtenwesen, Volksbank in der Region eG
Kryptowährungen haben sich in den letzten Jahren zu einer Alternative zum klassischen Finanzsystem entwickelt und haben rasant an Bedeutung gewonnen. Hierbei stellt sich in der Bankpraxis die Frage, ob mit Kryptowährungen tatsächlich ein höheres Geldwäscherisiko einhergeht und welche Auswirkungen dies auf die Praxis der Verdachtsmeldungen hat.
I. Einleitung
Die Methodik in der Geldwäsche hat sich seit deren Beginn insbesondere in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Längst wird Geldwäsche nicht mehr klassisch über den „Bargeldkoffer“ von Personen in Mänteln und Sonnenbrillen abgewickelt. In den Fokus geraten zusehends neue Technologien und Zahlungsmethoden. Die weltweite Marktkapitalisierung erreichte im Januar 2018 mit rund 700 Mrd. € einen ersten Höhepunkt.[1] Bereits in der ersten Nationalen Risikoanalyse (2019) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wurde dem Thema Geldwäsche mit Kryptowerten eine hervorgehobene Stellung eingeräumt. Das Geldwäscherisiko wurde im Rahmen der NRA mit mittel-niedrig eingestuft.[2] Allerdings wurde bereits damals auf die Möglichkeit zunehmender Geldwäscheaktivitäten in diesem Bereich hingewiesen. Erreichten die Behörde im Jahre 2019 noch rund 760 Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Kryptowerte, stieg die Zahl dieser Meldungen im Jahr 2020 bereits auf 2.050 an.[3]
Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über Grundbegriffe und Grundlegende Methodiken hinsichtlich der Geldwäsche im Zusammenhang mit Kryptowährungen und betrachtet zudem die Auswirkungen auf das Verdachtsmeldeverfahren der Banken.
II. Grundlagen/Begriffe
Um die Problematik von Kryptowährungen und Geldwäsche nachvollziehen zu können, ist es zwingend notwendig, sich zunächst einen Überblick über grundlegende Begriffe zu verschaffen. Nachstehend wird zunächst betrachtet, was Kryptowährungen eigentlich sind, und welche Technologie dahintersteckt.
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Beitragsnummer: 21937