Christine Keil (geb. Klippenstein), Spezialistin granulares Kreditmeldewesen, Statistik und Kreditmeldewesen, Landesbank Hessen-Thüringen
I. Was ist neu?
Plausibilisierungsüberprüfungen sind AnaCredit-Meldern bereits seit der Einführung der Version 10 des Handbuchs zu den AnaCredit-Validierungsregeln bekannt. Am 01.08.2020 führte die Deutsche Bundesbank neue Regeln zur Analyse von Ausreißerwerten ein. Diese mit dem Code „GCMA-“ beginnenden Regeln legen für einzelne Attribute Grenzwerte fest, in deren Rahmen die Bundesbank die gemeldeten Werte als plausibel erachtet. Liegen die gemeldeten Werte außerhalb dieser Grenzwerte, werden die entsprechenden Fehlercodes neben den übrigen Validierungsfehlern in der bekannten meldungsbezogenen Rückmeldung ausgegeben. Im Anschluss soll seitens der Berichtspflichtigen geprüft werden, ob ggf. ein korrekturpflichtiger Sachverhalt vorliegt. Ist dies nicht der Fall und der gegebene Wert entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten, kann der gemeldete Wert als korrekt bestätigt werden. Dieses Verfahren besteht nunmehr seit mehr als zwei Jahren und ist somit in weiten Teilen geübte Praxis.
Ergänzend zu diesen bekannten Plausibilisierungsregeln (zur besseren Unterscheidung im Folgenden „Ausreißerregeln“ genannt) wird nun ab dem 01.02.2023 eine weitere Art von Plausibilisierungsregeln eingeführt. Diese ergänzen die bestehenden Validierungs- und Ausreißerregeln um einen Abgleich der AnaCredit-Daten mit der monatlichen Bilanzstatistik. Allen Plausibilisierungsregeln ist gemein, dass sie nicht zwingend darauf hinweisen müssen, dass die gemeldeten Daten tatsächlich falsch sind. Im Gegensatz zu Validierungsfehlern kann es bei Plausibilisierungsfehlern durchaus vorkommen, dass die zugrundeliegenden Daten korrekt sind.
Diese neuen Plausibilisierungsregeln hat die Deutsche Bundesbank am 31.10.2022 in einem eigenen Handbuch veröffentlicht.[1] Darin werden neben den tatsächlichen Plausibilisierungsregeln auch die generelle Methodik des Abgleichs und das Rückmeldeverfahren beschrieben. Die Ausreißerregeln bleiben hingegen weiterhin Bestandteil des Handbuchs zu den AnaCredit-Validierungsregeln.[2] [...]
Beitragsnummer: 21887