Prof. Dr. Hervé Edelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart
In seiner Entscheidung vom 10.06.2022, 1 O 394/21 (ZIP 2022, 1855, 1857) hält das Landgericht Saarbrücken im Anschluss an das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.09.2019, 21 O 116/19, sowie unter Hinweis auf eine Vielzahl von Literaturmeinungen fest, dass auch im Rahmen des Online-Bankings die (telefonische) Weitergabe einer TAN den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen kann. Dies jedenfalls dann, wenn sich dem Zahlungsdienstenutzer nach den Gesamtumständen des Falles geradezu aufdrängen musste, dass die Aufforderung zur Weitergabe der TAN nicht von dem Zahlungsdienstleister stammen kann.
PRAXISTIPP
Einmal mehr zeigt die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken, dass auch im Rahmen des Online-Bankings der Zahlungsdienstleister gegenüber dem Zahlungsdienstenutzer einen Schadensersatzanspruch nach § 675 v Abs. 3 BGB zur Überzeugung des Gerichts begründen kann. Dies gilt erst recht, wenn es sich bei dem Zahlungsdienstenutzer um eine seit Jahren im Online-Banking tätig werdende und daher erfahrene Person handelt.
Beitragsnummer: 21836