Freitag, 19. August 2022

Entgelt für Jahreskontoauszug

Prof. Dr. Hervé Edelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart

In seiner Entscheidung vom 19.07.2022, 1 U 1147/21, hält das Thüringer OLG (Jena) fest, dass dann, wenn der Bankkunde bei der Vertragsanbahnung die Bereitstellung eines Jahreskontoauszugs beantragt, das Kreditinstitut für die Zurverfügungstellung eines solchen Jahreskontoauszuges 15,00 € an Entgelt verlangen kann. Hierbei handele es sich nämlich nach Auffassung des OLG Jena um eine Hauptpreisabrede, welche AGB-rechtlich nicht überprüfbar ist. Denn mit Abschluss eines Darlehensvertrages werden bekanntlich keine Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des Darlehensgebers begründet, weswegen der Darlehensgeber dann, wenn er für seinen Darlehensnehmer ein Konto führt und diesem auf ausdrücklichen eigenen Wunsch einen Jahreskontoauszug zur Verfügung stellt, keine Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag gegenüber dem Darlehensnehmer erfüllt. Erfolge daher, wie im konkreten Fall, die Übersendung des Kontoauszuges an den Darlehensnehmer auf dessen ausdrücklichen Wunsch, dann erfülle die Bank hiermit gegen Entgelt eine Sonderleistung, zu deren Erbringung sie gegenüber ihrem Darlehensnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet ist. Abschließend weist das Gericht noch darauf hin, dass dieser Fall nicht mit denjenigen Fällen vergleichbar ist, in welchen das Kreditinstitut ohne entsprechenden ausdrücklichen Wunsch des Darlehensnehmers diesem einen Kontoauszug übersendet, auf dessen Rückseite ein Saldoanerkenntnis aufgenommen ist (vgl. zu diesen Fallkonstellationen, in welchen das Entgelt für unwirksam angesehen wurde, OLG Frankfurt, Urteil vom 09.01.2014, 9 U 72/13).

 

PRAXISTIPP

Um zu vermeiden, dass Gerichte die Vereinbarung eines Entgelts für die Übersendung eines Jahreskontoauszuges als Preisnebenabrede qualifizieren, weil das Kreditinstitut den Jahreskontoauszug nebst Saldoanerkenntnis im Wesentlichen im eigenen Interesse sowie zum eigenen Vorteil erteilt, sollte bereits bei Vertragsabschluss der ausdrückliche Wunsch des Darlehensnehmers zur Übersendung eines solchen Jahreskontoauszugs dokumentiert und festgehalten werden.

 

 


Beitragsnummer: 21794

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