Donnerstag, 6. Oktober 2022

Rezension: Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens

Leitfaden für Gläubiger, Schuldner und Rechtspfleger, 13. Auflage

Dr. Karl-Adolf-Storz, Bernd Kiderlen: Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens. Leitfaden für Gläubiger, Schuldner und Rechtspfleger. C. H. Beck Verlag, München, 13. Aufl. 2021. 807 S., 75 €. 

 

Dieser Praxisleitfaden, der mit der neuesten Auflage zwischenzeitlich auf fast 800 Seiten angewachsen ist, beinhaltet alles, was für die an der Zwangsversteigerung Beteiligten von Bedeutung ist. Ob Gläubiger oder Schuldner oder deren jeweilige Vertreter, ob Bietinteressenten oder Rechtspfleger: Der Leitfaden ist nach wie vor ein unverzichtbares Arbeitsmittel für diesen Personenkreis. Er hat nichts an Aktualität verloren, im Gegenteil. Die neueste Rechtsprechung und Literatur (insbesondere Kommentarliteratur) wurden sorgfältig eingearbeitet, sodass er auch als nützliches Nachschlagewerk dienen kann. 

Aufbau und Struktur des Leitfadens überzeugen in jeglicher Hinsicht. Das betrifft sowohl die Thesen-Seiten (TS) zu verschiedenen Einzelfragen, als auch die taktischen Hinweise (TH) und zusammenfassenden Übersichts-Seiten (TS). 

Für am Versteigerungsverfahren Beteiligte liefert das Werk neben dem notwendigen rechtlichen Spezialwissen auch zahlreiche praktische Hinweise sowie einen beispielhaften Aktenteil. Dem gesamten Werk ist sein enormer Praxisbezug anzumerken, der den Lesern zugutekommt. Das Fazit kann nur lauten: Die Anschaffung ist für jeden, der sich mit der zum Teil schwierigen Materie des Zwangsversteigerungsrechts auseinandersetzt oder in Zukunft auseinandersetzen muss, ein unentbehrlicher Ratgeber für die tägliche Praxis.

Klaus Bales, Rechtsanwalt, anwaltlicher Vertreter für verschiedene Bankengläubiger, Tätigkeitsschwerpunkte Bank-/Kreditsicherungs-/Insolvenz-/Sanierungs- und Zwangsvollstreckungsrecht


Beitragsnummer: 21790

Beitrag teilen:

Um die Webseite so optimal und nutzerfreundlich wie möglich zu gestalten, werten wir mit Ihrer Einwilligung durch Klick auf „Annehmen“ Ihre Besucherdaten mit Google Analytics aus und speichern hierfür erforderliche Cookies auf Ihrem Gerät ab. Hierbei kommt es auch zu Datenübermittlungen an Google in den USA. Weitere Infos finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt zu den Datenauswertungen mit Google Analytics.