Montag, 15. August 2022

ILAAP-Meldung und Liquiditätssteuerung

Wie die Liquiditätsmeldung und -steuerung voneinander profitieren können

Tobias Westbrock, Methoden- und Produktmanager, Liquiditätsrisikosteuerung, parcIT GmbH

Mit der Meldung der ILAAP-Informationen im Rahmen der FinaRisikoV und den übrigen Liquiditätsmeldungen in Form der LCR, NSFR und AMM steht der Aufsicht eine umfangreiche Datengrundlage und ein Instrumentarium zur Verfügung, anhand dessen sie die Liquiditätsausstattung und -steuerung einzelner Institute überprüfen kann. Genau dieses Vorgehen wird u. a. in der Broschüre zur SSM-LSI-SREP-Methodik der EZB beschrieben.

Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, die Konsistenz der genutzten Daten in den Bereichen Risikosteuerung und Meldewesen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie von gleicher Qualität sind und sich keine Widersprüche ergeben. Idealerweise greifen beide auf dieselbe Datengrundlage zurück, sodass auf diese Weise eine Fehlerquelle ausgeschlossen ist.

Steht kein integriertes System zur Verfügung, in dem Risikoanalysen und Meldewesen auf dieselben Geschäftsdaten zugreifen und einheitlich parametrisiert werden können, so kann es sinnvoll sein, die Anforderungen an die Liquiditätssteuerung aus MaRisk und ILAAP auf der Grundlage der Liquiditätsmeldungen zu erfüllen. Denkt man z. B. an die Anforderung aussagekräftiger Liquiditätsübersichten im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich (MaRisk BTR 3.1.3), so bietet sich dafür die Liquiditätsablaufbilanz (LAB)/Maturity Ladder der AMM-Meldung an, da sie genau diese Anforderung abdeckt. So kann die Aufsicht die Auswertungen der Risikoberichterstattung unmittelbar mit der abgegebenen Meldung abgleichen.

Weitere Beispiele für solche Synergien sind:

  • Der Nachweis für die Diversifikation der Refinanzierung und des Liquiditätspuffers (MaRisk BTR 3.1.1), die unter Zuhilfenahme der Meldebögen zu der Konzentration der Finanzierung nach Gegenparteien und der Konzentration der Finanzierung nach Produktarten der AMM-Meldung sowie der Konzentration des Liquiditätsdeckungspotenzials nach Emittenten abgebildet werden kann. Ergänzt man die einzelnen Meldepositionen um Konzentrationsmaße oder prozentuale Angaben des Gesamtbestandes, kann man auf einfache Weise größere Klumpenbildungen überwachen und ihnen damit entgegensteuern.
  • Die Stresstests und Überlebenshorizonte (MaRisk BTR 3.1.8), die mit der Ergänzung geeigneter Stressannahmen ebenfalls aus der Liquiditätsablaufbilanz der AMM-Meldung abgeleitet werden können.
  • Die Bemessung der Liquiditätspuffer (MaRisk BTR 3.1.4), die so auszugestalten ist, dass die Liquiditätspuffer sowohl unter normalen Marktbedingungen als auch in Stressphasen ausreichend Liquidität bieten. Aus diesem Grunde macht eine Verknüpfung mit der zuvor erwähnten Herleitung der Stressszenarien aus der Liquiditätsablaufbilanz Sinn, indem der stärkste Stress als Grundlage für die Ableitung einer geeigneten Pufferhöhe herangezogen wird.
  • Die Prognosen zur Entwicklung der Liquiditätskennzahlen und Refinanzierungspositionen (MaRisk BT 3.2.2), die erneut auf der Grundlage der Liquiditätsablaufbilanz der AMM-Meldung erstellt werden können, wenn diese in den relevanten Positionen um Neugeschäftsprognosen ergänzt wird (Refinanzierungspositionen) oder zumindest gewisse Positionen, wie die liquiden Aktiva des Liquiditätspuffers, als konstant angenommen werden (LCR), um einschätzen zu können, ab wann das aktuelle Deckungspotential nicht mehr ausreicht.

Einige der zuvor genannten Anforderungen aus der MaRisk finden sich auch in der ILAAP-Meldung der FinaRisikoV wieder, wo es der Aufsicht wiederum leichter fallen wird, die Ergebnisse zu plausibilisieren, wenn sie auf einer ihr bekannten Grundlage erhoben wurden. 

PRAXISTIPPS

  • Harmonisierung von Risikosteuerung und Meldewesen.
  • Verwendung gleicher Datengrundlagen.
  • Ableitung aufsichtsrechtlicher Anforderungen aus Meldedaten.
  • Schaffung von Überwachungsmechanismen aus vorhanden Auswertungen.

Beitragsnummer: 21783

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