Montag, 15. August 2022

Starkes Kernkapital als Fundament des Geschäftserfolges von Morgen

Kernkapital rückt immer stärker in den Mittelpunkt der regulatorischen Anforderungen von Banken – Neue Wege zur Eigenkapitalbeschaffung über AT-1-Emission

Hans-Joachim Schettler, Managing Director, CONFIDUM, Financial Management Consultants AG, Experte für Financial Services in Strategie, Vertrieb, Marketing und Fusion

Zielsetzungen & Ausgangslage: Stärkung des Eigenkapitals von Regionalbanken, Sparkassen und VR-Banken mit zusätzlichem Kernkapital durch die Emission von AT-1-Anleihen und Platzierung an professionelle Investoren über den aufsichtsrechtlich genehmigten SICAV CARD Coco AT-1 Regional DACH Fonds.

Die Emission von AT-1-Kapital stellt ein bislang kaum genutztes, ideales Instrument zur externen Kapitalbeschaffung dar, insbesondere da es in der Risikotragfähigkeit (ICAAP; Internal Capital Adequacy Assessment Process) im Gegensatz zum T2-Kapital voll anrechenbar ist.

Externe Kapitalbeschaffung durch AT-1-Emission für Regional-, VR-Banken und Sparkassen

Grundsätzlich sind zur externen Kapitalbeschaffung durch Regionalbanken drei unterschiedliche Strategien gangbar: Erhöhung des gezeichneten Kapitals, Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT-1), Emission von Ergänzungskapital (T2). In diesem Beitrag wird das Instrument zur Schaffung von Kernkapital durch die Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT-1) näher beleuchtet.

Als Instrument zur externen Kapitalbeschaffung ist die Emission von AT-1-Kapital eine sehr interessante Variante, da das AT-1-Kapital in der Risikotragfähigkeit im Gegensatz zum T2-Kapital voll anrechenbar ist. AT-1-Kapital muss folgenden Kriterien genügen:

  • Die Laufzeit der Emissionen ist aus Sicht des Investors unbegrenzt (Perpetuals) – eine Kündigungsmöglichkeit kann nach frühestens fünf Jahren Laufzeit dem Emittenten eingeräumt werden (Call-Option). Diese frühzeitige Rückzahlung ist in jedem Fall durch die Aufsicht zu bewilligen.
  • Die Emissionen tragen zum Ausgleich von Verlusten auch im operativen Betrieb einer Bank bei. Dazu stehen zwei Mechanismen zur Verfügung: Im Wandlungsmodell werden die AT-1-Emissionen in CET-1 (Common Equity Tier 1) Kapitalinstrumente umgewandelt, im Herabschreibungsmodell werden die AT-1-Emissionen mittels Haircuts unter spezifischen Bedingungen heruntergeschrieben. Für Regionalbanken kommt aufgrund der Rechtsform nur das Herabschreibungsmodell in Frage.
  • Die Couponzahlungen können nach dem Ermessen des Bankvorstandes und des Aufsichtsrates ausgesetzt werden. Dadurch wird keine Zahlungsstörung der Bank („Default“) bewirkt und der Coupon darf in der Zukunft nicht nachgeholt werden.
  • Ein weiterer Vorteil des AT-1-Kapitals ist es, dass es nach fünf Jahren seitens des Emittenten kündbar ist und auch nicht rolliert werden muss.

In der Säule I können 1,5 % der RWA über AT-1 abgebildet werden, der SREP-Zuschlag (Säule II) kann mit maximal 43,75 % über AT-1-Kapital abgebildet werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, statt T-2-Kapital auch AT-1-Kapital zur Anrechnung heranzuziehen. Damit können weitere 2 % der RWA (Säule 1) über AT-1 abgebildet werden. Somit könnte bei einer vollen Ausschöpfung aller Potenziale das Kernkapital um ca. 30 % der Kapitalanforderung (TCR; Total Capital Requirement) gesteigert werden. Dieses kann vollständig als Risikomasse in der RTF-Berechnung herangezogen werden.

Allerdings war diese Option der Kapitalbeschaffung aus unterschiedlichen Gründen den Regionalbanken in der praktischen Umsetzung weitestgehend verschlossen:

  • Die untere Größenordnung einer öffentlichen Emission liegt bei ca. 500 Mio. EUR; darunter ist der Emissionsprozess mit Prospekterstellung, Emissionssyndikat und Börsennotierung zu aufwendig; auch wenn man von einem AT-1-Potenzial von ca. 30 % des CET-1-Kapitals ausgeht, sind die aufgerufenen Summen der regionalen Banken davon weit entfernt.
  • Privatplatzierungen als alternative Variante sind zwar möglich, scheitern aber in den meisten Fällen an der fehlenden Liquidität der Emission und damit verbunden mit der Bewertungsmöglichkeit in den Portfolien der Investoren – erschwert wird eine Platzierung durch die Zugehörigkeit zur MiFID Klasse 6 von AT-1-Instrumenten und auch einem Anrechnungsverbot, wenn die Emissionen seitens des Emittenten direkt oder indirekt finanziert wurden. Damit fallen Kunden mit Kreditbeziehungen zum Emittenten als Investoren aus.

 Eigenkapital-Stärkung durch AT-1-Emission: Ein Lösungsweg für Banken und Sparkassen

Durch Bündelung verschiedener AT-1-Emissionen von Sparkassen und Geno-Banken in einem Investmentfonds wie dem „CARD CoCo AT-1 Regional Banks DACH Fonds“ in Verbindung mit professionellem Emissionsmanagement können Banken und Sparkassen unter Mitwirkung verschiedener Experten aus dem Netzwerk der CONFIDUM AG eine strukturierte und kostengünstige Emissionsmöglichkeit initiieren. Die Coupons betragen in den relevanten Ratingklassen der Emittenten bezüglich des Couponrisikos, abhängig von der jeweiligen Marktentwicklung, derzeit ca. 5 % bis 7 % – das entspricht unter Berücksichtigung des Steuereffektes den Kosten einer Dividendenrendite von ca. 3,5 % in der besten Ratingklasse. Die einmaligen Emissionskosten liegen aufgrund des standardisierten Verfahrens aktuell zwischen 1,2 % und 1,7 % der Emissionssumme und werden den laufenden wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen sein.

PRAXISTIPPS

  • Keine zeit- und nervenraubenden Expeditionen und aufwendige Emissionsprojekte.
  • Sicherheit durch standardisiertes Verfahren mit Expertenbegleitung.
  • Kleines Expertenteam zur Realisierung der AT-1-Emission.
  • Kurzer Realisierungszeitraum durch ein standardisiertes Verfahren sowie ein fertiges Konzept von der Initiierung bis zur Platzierung.

Beitragsnummer: 21775

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